Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung

    Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

    Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. 

    Online-Dienst

    Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_103855103

    Beschreibung

    Das Versichertenportal der SVLFG bietet Ihnen die Möglichkeit online Rentenanträge für die Alterssicherung der Landwirte zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG - AK-Leistung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 7850

    E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages
    • Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie 

    • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören 
    • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

    Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
     

    Verfahrensablauf

    Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

    Hinweis: Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
     

    Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
    • In Ihrem Gespräch wird Ihr Antrag aufgenommen.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

    Antragstellung per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
    • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 13 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an,: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zuschuss, Landwirtschaftliche Alterskasse, Alterssicherung der Landwirte, SVLFG, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Zuschuss zur Krankenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English