Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Sie haben die Bestattung einer Person bezahlt, die bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann erstattet Ihnen die landwirtschaftliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Beschreibung
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,
- die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert war und
- die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle und
- Berufskrankheiten
Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:
- Witwen oder Witwer,
- Kinder,
- Stiefkinder,
- Pflegekinder,
- Enkel,
- Geschwister,
- frühere Ehegatten oder -frauen,
- Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
- Eltern
- Großeltern
- Eltern von nichtehelichen Kindern
- Adoptiveltern und
- gegebenenfalls Ur-Großeltern
Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht
- für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
- für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten
Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten
Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Als anspruchsberechtigte Personen, die aber keine Hinterbliebene oder Hinterbliebener ist:
- Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten, zum Beispiel Rechnung
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Sie Sterbegeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Tod ist Folge eines Versicherungsfalls der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, also
- eines Arbeitsunfalls,
- eines Unfalls auf dem Arbeitsweg,
- einer Berufskrankheit.
- Sie haben die Bestattung bezahlt.
- Sie sind Hinterbliebener oder Hinterbliebene.
- Sie sind kein Hinterbliebener oder keine Hinterbliebene, haben aber die Bestattung bezahlt.
Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber kein Hinterbliebener und keine Hinterbliebene sind:
- Es gibt keine Hinterbliebenen mit Anspruch auf das Sterbegeld.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen das Sterbegeld nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft den Anspruch auf Sterbegeld von Amts wegen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
in der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 12.01.2022
Stichwörter
Leistung bei Tod, Beerdigungskosten, SVLFG, Leistung nach dem Tod, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Bestattungskosten, Sterbegeld, Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung