Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Auch wenn Sie im Zuge eine Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt Ihnen eine Hinterbliebenenrente. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum Tod des oder der Versicherten verheiratet waren. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Zudem muss der Versicherte infolge eines Versicherungsfalles verstorben sein, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall.
Bei der ersten Wiederheirat oder der ersten neuen Lebenspartnerschaft endet Ihr Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Aber Sie erhalten eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Hinterbliebenenrente.
Wird die erste Wiederheirat oder die erste neue Lebenspartnerschaft aufgelöst (geschieden), aufgehoben oder für nichtig erklärt, können Sie erneut die zuvor abgefundene Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Hierzu ist ein Antrag nötig.
Es kann sein, dass Sie im Zusammenhang mit einer anderen Ehe oder Partnerschaft ebenfalls Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf eine sonstige Rente haben. Wenn Sie gleichzeitig durch solche Ansprüche Geld erhalten, verringert sich die erneute Hinterbliebenenrente.
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Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
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erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Annullierung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehungsweise können Sie dies dem Antragsformular entnehmen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Die erste Wiederheirat beziehungsweise die erste neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde aufgelöst, aufgehoben oder für nichtig erklärt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Um erneut die Hinterbliebenenrente zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Teilen Sie der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft die Annullierung, Nichtigkeitserklärung oder Auflösung der ersten Wiederheirat beziehungsweise der ersten neuen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
- Sie reichen die entsprechenden Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag ein.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Antrag und Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 3 Monate
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 12.01.2022
Stichwörter
Erneute Ehe nichtig, Leistungen bei Tod, Abfindung Hinterbliebenenrente, Erneute Lebenspartnerschaft nichtig, Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Abfindung erster neuer Lebenspartnerschaft, Leistungen für eingetragene Lebenspartner, Leistungen Witwen und Witwer, Hinterbliebenenleistung, Berufsgenossenschaft, SVLFG, Auflösung erneute Ehe, Leistungen nach dem Tod, Abfindung bei erster Wiederheirat, Geldleistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Rente, Aufhebung erneute Lebenspartnerschaft