Hilfsmittel von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Kostenübernahme

    Ersatz für beschädigte oder zerstörte Hilfsmittel beantragen

    Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.

    Beschreibung

    Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeitsunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Schaden.
    Als Hilfsmittel gelten beispielsweise: 

    • Prothesen
    • orthopädisches Schuhwerk
    • Stützkorsette
    • Krankenfahrstühle
    • Gehstöcke
    • Brillen 
    • Hörgeräte. 

    Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.

    Wenn Ihr Hilfsmittel beschädigt ist, können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. 

    Wenn das Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Das neue Hilfsmittel muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen. 

    Das Ziel ist, dass Sie ihr Hilfsmittel wieder so nutzen können, als wäre der Arbeitsunfall nicht passiert ("Naturalrestitution"). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden.

    Ein Ersatz für Luxusausführungen von Hilfsmitteln, die der Zierde und dem Schmuck des Betroffenen dienen, ist nicht möglich.

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Rechnung des beschädigten oder verlorenen Hilfsmittels
    • Kostenvoranschlag für das neue Hilfsmittel
    • Rechnung des neuen Hilfsmittels beziehungsweise Reparaturrechnung
    • Anzeige des Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kommt für Ihr beschädigtes oder verlorenes Hilfsmittel unter folgenden Voraussetzungen auf:

    • Es gab einen Arbeitsunfall: 
      • ein von außen her auf den Menschen einwirkendes,
      • schädigendes,
      • zeitlich begrenztes Ereignis
      • während einer in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit
    • Ihr Hilfsmittel wurde bei dem Arbeitsunfall beschädigt oder es ist dabei verloren gegangen.
      • Sie müssen Hilfsmittel nicht notwendigerweise benutzt haben. Zum Beispiel kann es sein, dass eine in der Brusttasche getragenen Lesebrille beim Unfall beschädigt wird.
      • Das Hilfsmittel muss jedoch bestimmungsgemäß am Körper getragen worden sein.
    • Es muss einen Nachweis über den Unfall geben 
      • zum Beispiel Unfallanzeige durch den Arbeitgeber

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Hilfsmittels auf Antrag.

    Stellen Sie den Antrag formlos per Post oder laden Sie die Unterlagen online über das SVLFG Portal hoch.

    Antrag per Post:

    • Schicken Sie die die erforderlichen Unterlagen unter Angabe Ihrer Versichertennummer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

    Antrag hochladen:

    • Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bei der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Post.
    • Melden Sie sich auf dem Serviceportal an.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen über die Postfachfunktion hoch und schicken Sie sie ab. 

    Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Kostenübernahme oder -erstattung durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Brille, Kostenübernahme verlorenes Hilfsmittel, Kostenübernahme für beschädigtes Hilfsmittel, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Hörgerät, Ersatz zerstörter Hilfsmittel beantragen, Kostenübernahme arbeitsbedingt beschädigte Brille, Prothese, Gehstock, Ersatz beschädigter Hilfsmittel beantragen, Verlust eines Hilfsmittels, Beschädigung eines Hilfsmittels

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English