Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Künstlersozialkasse Gewährung

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Künstlersozialkasse beantragen

    Sie haben eine gesetzliche Frist für einen Antrag oder eine Meldung versäumt? Dann können Sie die versäumte Handlung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Nachteil nachholen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Leistungen im Künstlersozialversicherungsgesetz gibt es gesetzliche Fristen, die Sie einhalten müssen, um die Leistung zu erhalten. Zudem sieht das Künstlersozialversicherungsgesetz bestimmte Meldefristen vor, die Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten einhalten müssen.

    Wenn Sie eine dieser Fristen verpassen, können Sie oft Widerspruch einlegen. Zudem steht es Ihnen in vielen Fällen offen, eine Leistung zu beantragen, auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

    Einige Leistungen oder Feststellungen kann die Künstlersozialkasse Ihnen jedoch nicht rückwirkend gewähren, wenn Sie die gesetzliche Frist versäumen.

    Sollten Sie eine solche Frist versäumen, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.

    Wenn die Künstlersozialkasse diesen Antrag bewilligt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie die gesetzliche Frist eingehalten.

    Beispiele, bei denen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Tragen kommen kann:

    • Für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger gilt: Sie müssen den Antrag spätestens 3 Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht stellen.
    • Für die vorzeitige Beendigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gilt: Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf der Berufsanfängerzeit stellen.
    • Für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als Höherverdienende oder Höherverdienender gilt: Sie müssen den Antrag bis zum 31. März eines Jahres stellen.
    • Für die endgültige Abrechnung des Zuschusses zu den Aufwendungen einer freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sie müssen einen Nachweis über Ihre im Vorjahr gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einreichen. Die Frist dafür ist der 31.05. des Folgejahres.

    Online-Dienst

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Künstlersozialkasse online beantragen

    ID: B100019_114916858

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
    • Unterlagen, die den Hinderungsgrund für die nicht eingehaltene gesetzliche Frist glaubhaft belegen
    • Sofern der Hinderungsgrund bereits weggefallen ist:
      • Nachweis über die Dauer des Hinderungsgrundes
      • Nachholung der versäumten Handlung mit den erforderlichen Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person haben die gesetzliche Frist unverschuldet versäumt.

    Wenn die gesetzliche Frist bereits 1 Jahr abgelaufen ist:

    • Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person konnten die Frist aufgrund höherer Gewalt nicht einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite geben Sie an, aus welchem Grund Sie die Frist nicht einhalten konnten.
    • Sollte der Hinderungsgrund bereits weggefallen sein, geben Sie das Datum des Wegfalls an.
    • Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise hoch, die den Hinderungsgrund und dessen Dauer belegen.
    • Ist der Hinderungsgrund bereits weggefallen, holen Sie auf der Folgeseite die von Ihnen versäumte Handlung nach. Das heißt, Sie reichen die Meldung, den Antrag oder die Unterlagen ein, für die die ursprüngliche Frist verstrichen ist.

     Antrag per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, dass Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
    • Geben Sie in Ihrem Schreiben als Unternehmen Ihre Abgabenummer, und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Nennen Sie den Grund, der Sie an der Einhaltung der gesetzlichen Frist gehindert hat oder weiterhin hindert.
    • Sofern der Hinderungsgrund bereits weggefallen ist, geben Sie das Datum des Wegfalls an. Holen Sie die von Ihnen versäumte Handlung direkt nach, indem Sie die Meldung, den Antrag oder die Unterlagen einreichen, für die die ursprüngliche Frist verstrichen ist.
    • Sollte der Hinderungsgrund noch anhalten, teilen Sie bitte mit, wann mit einem Wegfall des Grundes gerechnet werden kann.
    • Fügen Sie Ihrem Antrag Nachweise in Kopie bei, die den Hinderungsgrund und dessen Dauer belegen.
    • Unterschreiben Sie Ihren formlosen Antrag und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.

    Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten Sie entweder in einem gesonderten Bescheid oder zusammen mit dem Bescheid über die beantragte Leistung per Post. 

    Fristen

    Den Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall des Grundes stellen, der Sie daran gehindert hat, die ursprüngliche Frist einzuhalten. Dies gilt für

    • den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sowie
    • das Einreichen der Meldung, der Unterlagen oder des Antrages, für die oder den die ursprüngliche Frist verstrichen ist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Stichwörter

    verlängern, Beitragszuschuss, Antrag, KSK, Künstlersozialkasse, unverschuldet, Versäumnis, ohne Verschulden, Verlängerung, schuldlos, Meldung, abgelaufen, wiedereinsetzen, Künstlersozialabgabe, Zuschuss, Nachweis, Frist, versäumt, Künstlersozialversicherung, Wiedereinsetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English