Verfahren zur Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei der Künstlersozialkasse Prüfung

    Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen

    Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Fehler in dem Bescheid der Künstlersozialkasse bemerken, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen.

    Die Künstlersozialkasse überprüft dann die Richtigkeit des Bescheides. Stellt sie fest, dass der Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist, prüft sie, inwieweit der Bescheid zurückgenommen werden kann:

    • ganz oder teilweise,
    • mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft.

    In der Folge sind daher möglich:

    • Nachzahlungen,
    • Erstattungen,
    • Rückforderungen.

    Die Künstlersozialkasse kann einen Bescheid auch ohne Antrag zurücknehmen, wenn sie einen Fehler selbst feststellt.

    Online-Dienst

    Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse online beantragen

    ID: B100019_114034300

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
    • soweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist 

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Bescheid von der Künstlersozialkasse erhalten.
    • Sie halten den Bescheid für falsch, weil die Künstlersozialkasse: 
      • das Recht falsch angewendet hat oder
      • von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite geben Sie an, welcher Bescheid überprüft werden soll, und begründen Ihren Antrag.
    • Sofern vorhanden, laden Sie ergänzende Unterlagen zu Ihrem Antrag hoch.

     Antrag per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, welcher Bescheid überprüft werden soll.
    • Begründen Sie Ihren Antrag und nennen Sie das Datum des Bescheides, der überprüft werden soll.
    • Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte als Unternehmen Ihre Abgabenummer und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Sofern vorhanden, legen Sie Ihrem Antrag bitte ergänzende Unterlagen in Kopie bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.

    Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid per Post.

    Fristen

    Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

     Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Überprüfungsverfahren, Rücknahme, Künstlersozialversicherung, KSK, Bescheidrücknahme, Bescheidkorrektur, Antrag auf Überprüfung, Korrektur, überprüfen, Rechtswidrig, Künstlersozialkasse, Überprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English