Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
- Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
- Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
- Die KSK prüft den Vorgang.
Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:
- Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
- Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
- Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
- dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
- dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
- In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.
Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.
Fristen
Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19.11.2021
Stichwörter
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