Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Beschreibung
Wenn Sie einen Fehler in dem Bescheid der Künstlersozialkasse bemerken, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen.
Die Künstlersozialkasse überprüft dann die Richtigkeit des Bescheides. Stellt sie fest, dass der Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist, prüft sie, inwieweit der Bescheid zurückgenommen werden kann:
- ganz oder teilweise,
- mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft.
In der Folge sind daher möglich:
- Nachzahlungen,
- Erstattungen,
- Rückforderungen.
Die Künstlersozialkasse kann einen Bescheid auch ohne Antrag zurücknehmen, wenn sie einen Fehler selbst feststellt.
Online-Dienst
Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse online beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
- soweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid von der Künstlersozialkasse erhalten.
- Sie halten den Bescheid für falsch, weil die Künstlersozialkasse:
- das Recht falsch angewendet hat oder
- von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite geben Sie an, welcher Bescheid überprüft werden soll, und begründen Ihren Antrag.
- Sofern vorhanden, laden Sie ergänzende Unterlagen zu Ihrem Antrag hoch.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, welcher Bescheid überprüft werden soll.
- Begründen Sie Ihren Antrag und nennen Sie das Datum des Bescheides, der überprüft werden soll.
- Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte als Unternehmen Ihre Abgabenummer und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Sofern vorhanden, legen Sie Ihrem Antrag bitte ergänzende Unterlagen in Kopie bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.
Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Fristen
Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.05.2024
Stichwörter
Bescheidrücknahme, Überprüfungsverfahren, KSK, Bescheidkorrektur, Rücknahme, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Überprüfung, Antrag auf Überprüfung, Rechtswidrig, überprüfen, Korrektur