Künstlersozialabgabe Zahlungserleichterungen Prüfung

    Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse beantragen

    Wenn es Ihrem Unternehmen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse pünktlich zu zahlen, können Sie eine Zahlungserleichterung beantragen.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

    Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

    Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

    • nicht,
    • nicht vollständig oder
    • nicht pünktlich zahlen können,

    haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

    In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

    Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

    Erhebliche Härte bedeutet:

    • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
    • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

    Online-Dienst

    Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse online beantragen

    ID: B100019_115336840

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 16:00 Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei Beantragung einer Ratenzahlung:

    • formloser Antrag auf Ratenzahlung mit Begründung
    • Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

    Zusätzlich bei Forderungen, welche die Künstlersozialabgabe für mehrere Jahre betreffen:

    • Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens

    Bei Beantragung sonstiger Zahlungserleichterungen, etwa einem Antrag auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

    • formloser Antrag mit Begründung
    • Nachweise über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens

    Voraussetzungen

    Bei Anträgen auf Stundung inklusive Ratenzahlung:

    • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Zahlungsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
    • Der Anspruch der Künstlersozialkasse auf die rückständigen Forderungen wird durch die Stundung oder Ratenzahlung nicht gefährdet.
    • Sie stimmen der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Raten zu; andernfalls leisten Sie eine Sicherheit.

    Bei Anträgen auf vollen oder teilweisen Erlass von Forderungen:

    • Die Begleichung der Forderung würde Ihre wirtschaftliche Existenz vernichten oder zumindest dauerhaft ernsthaft gefährden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
         

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Zahlungserleichterung online oder per Post übermitteln:

    Online-Antrag:

    • Sie rufen das Online-Formular "Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse online beantragen" auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
    • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
    • Je nach Art des Antrages werden Sie aufgefordert, weitere Angaben zu machen und Unterlagen hochzuladen, soweit erforderlich.

     Antrag per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
    • Bei der Beantragung einer Ratenzahlung oder Stundung schlagen Sie eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den vollständigen Ausgleich der Zahlungsrückstände vor.
    • Sie begründen Ihren Antrag nachvollziehbar und fügen notwendige Nachweise bei.
    • Sie geben bei dem Antrag Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

    Nach Eingang des Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse in jedem Fall per Post mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Eine Ratenzahlung oder Stundung wird in der Regel nur gegen angemessene Verzinsung gewährt.
    • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 24.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Stichwörter

    stunden, aufschieben, Insolvenzverfahren, Storno, Erlass, Stornieren, KSK, Tilgung, Mahnung, erlassen, zahlen, Zahlungserleichterung, Stundung, Aufschub, Rückstand, Ratenzahlung, Künstlersozialkasse, Schuldenbereinigungsverfahren, Rate, Zahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English