Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse
Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
- schriftlich oder
- vor Ort im Betrieb.
Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.
Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
- bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig registriert ist oder
- Beschäftigte hat.
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.
Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Online-Dienst
Unterlagen für die Betriebsprüfung online einreichen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Außenprüfung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Linie 5
Linie:- Bus: Werfttor 1
- Haltestelle: Linie 219
Linie:- Bus: Peterstraße
- Haltestelle: Linie 111
Linie:- Bus: Peterstraße
- Haltestelle: Linie 1
Linie:- Bus: Werfttor 1 (über ZOB)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte melden Sie sich am Empfang an.
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
Bankverbindung
Künstlersozialkasse
Empfänger: Künstlersozialkasse
IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank AG
Künstlersozialkasse
Empfänger: Künstlersozialkasse
IBAN: DE18 2005 0550 1280 1233 55
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Online-Antrag:
- Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte
- Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
- alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher
- Buchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)
- Summen und Saldenlisten
- Sachkonten
- Kontennachweise
- Prüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehörden
- Gegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen.
Voraussetzungen
Die Künstlersozialkasse kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn Sie Entgelte an künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gezahlt haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 35 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
- Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Die Betriebsprüfung kann vor Ort bei Ihnen stattfinden oder im Online-Verfahren. Sie können nach einem Vor-Ort-Termin auch online Unterlagen nachreichen.
Vor-Ort-Prüfung oder schriftliche Vorlageprüfung:
- Nehmen Sie Kontakt mit der Prüferin oder dem Prüfer auf, um den weiteren Ablauf beziehungsweise den Termin zur Prüfung abzusprechen.
- Suchen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie der Prüferin oder dem Prüfer, wenn möglich, bereits vorher Unterlagen per Post oder online, sofern Sie darum gebeten werden.
- Halten Sie bei einer Vor-Ort-Prüfung alle Unterlagen bereit.
- Beschaffen Sie gegebenenfalls auf Nachfrage weitere Belege und Nachweise.
- Die Prüferin oder der Prüfer bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
- Stimmen Sie den Ergebnissen zu oder erklären Sie, was aus Ihrer Sicht zu ändern ist.
Online-Verfahren:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihr Anliegen auswählen und in den weiteren Schritten auch Dokumente oder Unterlagen hochladen.
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, kontaktiert Sie die Künstlersozialkasse schriftlich. Wenn Sie die Forderung aus der Betriebsprüfung in Raten begleichen wollen, können Sie online oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 6 Monate (Die Bearbeitungsdauer ergibt sich meist durch den individuellen Prüfaufwand.)
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.05.2024
Stichwörter
Fremdleistung, Betriebsprüfung, Nachzahlung, Überprüfung, Nachforderung, Meldung, Bemessungsgrundlage, Säumniszuschläge, Honorar, Prüfung, Künstlerin, Publizistin, Abgabepflicht, Fremdarbeiten, Künstlersozialabgabe, Publizist, Künstler, Belege, Bescheid, Rechnungen, Abgabe, Aufzeichnungen