Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:
- warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
- wann Sie die Abgabe zahlen müssen
- was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
- wie hoch der Abgabesatz ist
- wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
- wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
- welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
- wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
- wie die Verjährung geregelt ist
- was eine Ausgleichsvereinigung ist
Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.
Online-Dienst
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Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:- Bus: 1
- Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
Linie:- Bus: 5
- Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
Linie:- Bus: 111
- Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
Linie:- Bus: 219
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte melden Sie sich am Empfang an.
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 16:00 Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen auszuwählen.
- Möchten Sie konkrete Fragen stellen oder Informationen einholen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen im Nachrichtenfeld mit.
- Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
- Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen formlos mit.
- Geben Sie dabei bitte Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
- Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.
Mitteilung per Telefon:
- Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr konkretes Anliegen mit.
- Hinweis: Wenn Sie eine Bescheinigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Online-Mitteilung oder per Post mit.
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Werktage (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 24.11.2023
Stichwörter
KSK, Informationen, Bestätigung, Beratung, Auskunft, Aufklärung, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Nachreichen, Fragen, Antwort, Anfrage, Erläuterung, Hinweis