Entgeltmeldung bei der Künstlersozialkasse korrigieren
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.
Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Korrektur-MeldebogenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten.
Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als falsch erweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 27 Absatz 1a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Korrekturmeldung für das betreffende Jahr oder die betroffenen Jahre bei der KSK ein:
- Das Formular "Korrektur-Meldebogen" können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
- Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post oder Telefax oder auch per E-Mail an die KSK.
- Bitte begründen Sie kurz, warum eine Korrektur erforderlich ist.
- Die KSK prüft Ihre Angaben.
- Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:
- Sie erhalten von der KSK eine neue Abrechnung.
- Die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen wird ebenfalls angepasst.
- Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die KSK leisten.
- Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet Ihnen die KSK diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.
Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:
- Ihre Abrechnung kann nicht geändert werden.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem die KSK Ihre Korrekturmeldung ablehnt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel
- Gagen,
- Ankaufspreise,
- Honorare,
- Lizenzen,
- Sachleistungen,
- Auslagen (Kosten für Telefon und Ähnliches) und
- Nebenkosten (für Material und Ähnliches).
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören
- die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer;
- Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln;
- Gewinnzuweisungen an Gesellschafter;
- Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden;
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen;
- die "Übungsleiterpauschale";
- nachträgliche Vervielfältigungskosten.
Weitere Informationen
- Informationen zur Bemessungsgrundlage der KünstlersozialabgabeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationsschrift "Allgemeines und Verfahren"Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationsschrift "Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze"Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationsschrift "Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung" mit Ausnahmen zur BemessungsgrundlageKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der KünstlersozialkasseKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Häufige Fragen (FAQ)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021
Stichwörter
Entgeltmeldung, Bemessungsgrundlage, anpassen, Korrekturmeldung, korrigieren, Zahlungen, Künstlersozialabgabe, Entgelte, Änderungsmeldung, Honorar, ändern, Meldung, Meldebogen