Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens mitteilen
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.
Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Online-Dienst
Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens online mitteilen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
Linie:- Bus: 219
- Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
Linie:- Bus: 111
- Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:- Bus: 1
- Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
Linie:- Bus: 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte melden Sie sich am Empfang an.
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 16:00 Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- Auszug aus dem Partnerschaftsregister
- Ummeldung beim Gewerberegister
- Abmeldung beim Gewerberegister
- geänderter Gesellschaftsvertrag
Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
- Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Im Anschluss geben Sie an, welche Tätigkeiten Sie aktuell im Unternehmen ausüben. Sofern Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen weggefallen sind, teilen Sie dies auch im Formular mit.
- Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise über die geänderten Tätigkeiten hoch.
Mitteilung per Post:
- Änderungen in den Tätigkeitsfeldern Ihres Unternehmens teilen Sie der Künstlersozialkasse bitte formlos mit.
- Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte Ihre Abgabenummer mit an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Sofern vorhanden, fügen Sie einen Nachweis über die geänderten Tätigkeiten in Kopie bei.
- Senden Sie das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung.
Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer Tätigkeiten auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 24.11.2023
Stichwörter
KSA, Aktivität, KSK, Änderung, Künstlersozialabgabe, Tätigkeiten, Künstlersozialversicherung, Künstlersozialkasse, Änderungsmeldung, Geschäftsbereich, Unternehmensgegenstand, Unternehmenszweck, Tätigkeitsbereich, ändern, Korrekturmeldung, korrigieren, Abgabegrund, Tätigkeitsfeld, Unternehmensinhalt