Künstlersozialversicherung Finanzamtsbescheinigung Informationserteilung

    Finanzamtsbescheinigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

    Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge und Zuschüsse.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.

    Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.

    Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.

    Online-Dienst

    Finanzamtsbescheinigung bei der Künstlersozialkasse online anfordern

    ID: B100019_109898391

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie haben in dem jeweiligen Jahr an die Künstlersozialkasse Beiträge entrichtet oder Zuschüsse erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich gilt:

    • Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
    • Sie erhalten die Bescheinigung im März eines jeden Jahres für die im Vorjahr gezahlten Beiträge/Zuschüsse.

    Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

    Online-Anforderung: 

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
    • Die Anforderung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre erfolgen.

    Anforderung per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
    • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

    Anforderung per Telefon:

    • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
    • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.

    Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch im März. Die Zusendung einer gesonderten Finanzamtsbescheinigung dauert in der Regel 1 Woche (abhängig vom Arbeitsaufkommen).)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Bundeszentralamt für Steuern, erhaltene Zuschüsse, Steuerbescheid, Künstlersozialkasse, KSK, gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Nachweis für das Finanzamt, Nachweis Versicherungsbeiträge, gezahlte Beiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English