Zertifizierung von Endgeräten Erteilung

    Endgeräte für den Digitalfunk BOS zertifizieren lassen

    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

    Beschreibung

    Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

    Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

    Wenn Sie Endgeräte herstellen oder vertreiben, die von BOS zur Kommunikation im Digitalfunk BOS vorgesehen sind, müssen Sie diese Endgeräte zertifizieren lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag an die BDBOS.

    Für die Zertifizierung ist eine technische Prüfung einer sachkundigen Prüfstelle notwendig. Diese erstellt einen BOS-Prüfbericht, den Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zertifizierung einreichen. Die BDBOS benötigt außerdem zwei Einzelstücke Ihres Endgeräts.

    Die Zertifizierung bestätigt, dass Ihr Endgerät alle angegebenen Leistungsmerkmale erfüllt und für einen störungsfreien Betrieb geeignet ist. Sie bezieht sich immer auf eine bestimmte Hardware- und Software-Version eines Endgeräts.

    Online-Dienst

    Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS online beantragen

    ID: B100019_111005118

    Beschreibung

    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) - Zertifizierungsstelle

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular zur Zertifizierung
    • BOS-Prüfbericht
    • Anlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
    • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
      • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR angeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Zertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

    • Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts
      • samt Kundendokumentation
      • und der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und Nutzungsrechte.
    • Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.

    Zertifizierung von Endgeräten online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
    • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
    • Die BDBOS sendet Ihnen
      • das Zertifikat
      • oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Zertifizierung von Endgeräten per Post beantragen:

    • Laden Sie das Formular "Zertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
    • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie mit den erforderlichen Unterlagen an die BDBOS.
    • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
    • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
    • Die BDBOS sendet Ihnen
      • das Zertifikat
      • oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen (Sie müssen keine weiteren Fristen beachten.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen (Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.)

    Kosten

    Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung: Gebühr ab 334.00 EUR bis 3817.36 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Digitalfunk BOS, BDBOS-Gesetz, BOS, Endgeräte, BOS-Zertifizierung, Sicherheitsbehörden, Kommunikationssystem, BOS-Prüfbericht, BOSNet, BOS-Funk, BDBOS, BOS-IOP-Richtlinie, Zertifizierung, Interoperabilitätsrichtlinie, Digitalfunk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English