Künstlersozialversicherung Änderung Entgeltkürzung

    Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse

    Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

    Beschreibung

    Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

    Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.  

    Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

    Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

    • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
    • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

    Online-Dienst

    Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse online beantragen

    ID: B100019_111797374

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
    • soweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:

    • Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben und
    • Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich gilt: Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet. Hierzu tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus. Sollten Sie bereits vorher eine Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge wünschen, können Sie diese bei der Künstlersozialkasse beantragen.

    Online-Antrag: 

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben und soweit vorhanden ergänzende Unterlagen hochladen.

    Antrag per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Fügen Sie Ihrem Antrag gerne ergänzende Unterlagen über die zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

    Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern muss.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können den Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Beitragsüberzahlung, Doppelte Beitragszahlung, Künstlersozialkasse, Gesetzliche Rentenversicherung, Rückzahlung, Beitragsbemessungsgrenze, Rentenversicherungsbeitrag, KSK, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English