Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.
Beschreibung
Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.
Hierzu gehören unter anderem:
- Vorname und Name
- Künstlername
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Bankverbindung
- gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
- Status der Elterneigenschaft
- sonstige Kontaktinformationen
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Online-Dienst
Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten online mitteilen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung
- Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein:
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde,
- der Beschluss eines Gerichts oder
- eine Sterbeurkunde.
- Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
- § 11 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- Zweite Verordnung über die Erfassung von Daten für die Träger der Sozialversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit (Zweite Datenerfassungs-Verordnung - 2. DEVO)
- Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Nicht alle Änderungsmitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Wählen Sie zunächst Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch die Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat: Füllen Sie das PDF-Formular "Neue Anschrift" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten: Füllen Sie das PDF-Formular "SEPA-Lastschriftmandat Versicherte" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie Selbstzahlerin oder Selbstzahler sind und sich Ihre Bankverbindung geändert hat: Füllen Sie das PDF-Formular "Änderung der Bankverbindung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie eine Mitteilung zum Thema Elterneigenschaft machen möchten: Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung/Nachweis über die Elterneigenschaft" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
- Sollten Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse kein Mitteilungsformular zu Ihrem Anliegen finden, teilen Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe der Versicherungsnummer bitte kurz formlos mit.
- Unterschreiben Sie das Formular oder Ihre Mitteilung und fügen Sie gerne ergänzende beziehungsweise die erforderlichen Unterlagen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und passt Ihre Daten an. Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere für die Mitteilung einer Elterneigenschaft.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen sowie von der Art der Änderung.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.07.2023
Stichwörter
Elterneigenschaft, Anschrift, korrigieren, Einzugsermächtigung, Geburt, ändern, Tod, Pflegschaft, Künstlersozialkasse, SEPA, Bankverbindung ändern, KSK, Adoption, persönliche Daten, Lastschriftmandat, Neue Bankverbindung, Geschlecht, Geschlechtseintrag, Adresse, Kontaktdaten, Kind, Namensänderung, anpassen, Umzug