Künstlersozialversicherung Änderung Krankenkassenwechsel

    Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen

    Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

    Beschreibung

    Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

    • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
    • eine Ersatzkasse
    • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
    • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

    Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:

    • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
    • beim Serviceangebot und
    • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

    Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.

    Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

    Online-Dienst

    Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel online mitteilen

    ID: B100019_109898366

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
    • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Als Erstes wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden sich dort als Mitglied an. Anschließend können Sie Ihr Anliegen online oder per Post an die Künstlersozialkasse übermitteln.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt angeben.

    Mitteilung per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse den Namen und die Anschrift Ihrer neuen Krankenkasse sowie den Wechselzeitpunkt mit.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

    Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung. Zum Abschluss bestätigt Ihnen die Künstlersozialkasse die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.

    Fristen

    Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    KSK, Wechsel Leistungsträger, neue Krankenkasse, Krankenkassenwechsel, Änderung Krankenkasse, Künstlersozialkasse, Wechsel Krankenkasse, gesetzliche Krankenkasse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de