Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Beschreibung
Sie sind künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.
Der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen für:
- Krankengeld
- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Mutterschaftsgeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld oder weiteren Entgeltersatzleistungen
Je nach Art der Leistung kann das sein:
- die gesetzliche Krankenkasse,
- ein Unfallversicherungsträger oder
- ein gesetzlicher Rentenversicherungsträger
Haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Damit die Künstlersozialkasse die sogenannte Beitragsfreiheit feststellen kann, müssen Sie den Leistungsbezug anzeigen. Außerdem sollten Sie diesen am besten auch durch Nachweise belegen, um zusätzlichen Schriftwechsel zu vermeiden.
Die Beitragsfreiheit dauert so lange an, wie Sie die Entgeltersatzleistung erhalten.
Online-Dienst
Bezug von Entgeltersatzleistungen online mitteilen und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen
- wenn Sie Krankengeld beziehen: Mitteilung eines Krankengeldbezuges
- wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen: Mitteilung eines Mutterschaftsgeldbezuges
- Nachweis über den Bezug der Entgeltersatzleistung, beispielsweise:
- eine Kopie des Bewilligungsbescheides oder
- ein anderes Schreiben des zuständigen Leistungsträgers.
Voraussetzungen
- Der Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung muss durch den zuständigen Leistungsträger festgestellt worden sein.
- Der Beginn und gegebenenfalls auch das Ende der Leistungsgewährung müssen bekannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie aufgrund eigener Krankheit, der Krankheit Ihres Kindes oder einer Schwangerschaft nicht arbeiten können:
- Wenden Sie sich an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt und lassen sich Ihre Arbeitsunfähigkeit, die Krankheit Ihres Kindes oder Ihre Schwangerschaft bescheinigen.
- Sofern diese Bescheinigung nicht elektronisch von der Arztpraxis an Ihre zuständige Krankenkasse übermittelt wird, reichen Sie diese bitte dort ein.
- Bitte beantworten Sie Fragen Ihrer Krankenkasse unverzüglich.
- Sollten Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten, lassen Sie sich den Beginn und gegebenenfalls das schon bekannte Ende des Leistungsbezuges schriftlich bestätigen.
Den Bezug der Entgeltersatzleistung können Sie der Künstlersozialkasse dann online oder per Post mitteilen.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie die von Ihnen bezogene Entgeltersatzleistung aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zum jeweiligen Leistungsbezug.
- Anschließend können Sie die Daten Ihres Leistungsbezuges angeben und soweit vorhanden Nachweise hochladen.
- Beim Bezug von Mutterschaftsgeld folgen zudem noch wenige Fragen zu Ihrer weiteren Berufstätigkeit.
Mitteilung per Post:
- Wenn Sie Krankengeld beziehen, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung wegen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.
- Wenn Sie Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, Verletztengeld oder Übergangsgeld beziehen, teilen Sie uns unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer die Daten des Leistungsbezuges bitte kurz formlos mit.
- Fügen Sie Ihrer Mitteilung einen Nachweis über den Leistungsbezug bei, soweit Ihnen einer vorliegt.
Die festgestellte Beitragsfreiheit bekommen Sie schriftlich bestätigt.
Fristen
Bitte teilen Sie uns den Bezug einer Entgeltersatzleistung unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.02.2023
Stichwörter
Krankengeld, KSK, Schwangerschaft, Künstlersozialkasse, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Entgeltersatzleistungen, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Beitragsfreiheit