Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Ausland)

    Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden

    Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

    Beschreibung

    In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

    Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

    Online-Dienst

    Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse online melden

    ID: B100019_114283504

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt"
    • Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise:
      • Vertragsunterlagen
      • Reiseunterlagen wie Flugtickets oder Ähnliches
      • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
      • Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von
        • Ihrer Krankenkasse oder
        • der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Künstlersozialkasse über Ihren Auslandaufenthalt online oder per Post informieren.

    Online-Mitteilung: 

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
    • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
    • Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Auslandsaufenthalt und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.

    Mitteilung per Post:

    • Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
    • Unterschreiben Sie das PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im PDF-Formular.
    • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

    Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.

    Sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung.

    Bitte beachten Sie:

    Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.

    Fristen

    Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse allein entscheiden darf oder aus rechtlichen Gründen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) einbinden muss.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Stichwörter

    Auslandsaufenthalt, Weltreise, Ausstrahlung, Ausstellung im Ausland, Tournee, Entsendung, Urlaub im Ausland, KSK, Auslandsstipendium, Auslandssemester, Auslandsreise, Versicherung im Ausland, Künstlersozialkasse, Arbeiten im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English