Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Beschreibung
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können:
- abhängige Beschäftigungen
- Arbeitslosengeldbezug
- Bürgergeldbezug
- andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
- Beteiligungen an Unternehmen
- Tätigkeiten in der Landwirtschaft
- Aufnahme eines Studiums
- Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
- Beamtenverhältnis
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.
Online-Dienst
Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
- Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
Voraussetzungen
- Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
- Außerdem haben Sie zum Beispiel:
- eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
- eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten,
- eine andere selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder beendet,
- eine Tätigkeit als Landwirtin oder Landwirt oder Handwerkerin oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
- sich als Studentin oder Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
- eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
- eine Haftstrafe angetreten,
- eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beziehungsweise Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Nicht alle Mitteilungen zu beruflichen Änderungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre berufliche Änderung informieren.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Anschließend machen Sie nähere Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Wenn Sie die Aufnahme oder das Ende einer abhängigen Beschäftigung mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie den Bezug oder das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld oder von Bürgergeld mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I, und II bzw. Bürgergeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufnahme oder die Beendigung eines Studiums mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Anmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Abmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit bzw. die Abmeldung des Gewerbes" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Alle anderen Änderungen Ihrer beruflichen Situation teilen Sie bitte formlos mit.
- Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse Ihre Krankenkasse aus rechtlichen Gründen in die Prüfung einbinden muss.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Informationen für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit
- Informationen für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: "Nebenjob"
- Informationen für selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Informationen für Studierende
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.08.2023
Stichwörter
Rentenversicherung als Handwerker, Gefängnisaufenthalt, Studium, Versicherung als Landwirt, unständige Beschäftigung, andere selbständige Tätigkeit, KSK, abhängige Beschäftigung, Student, Versicherung als Landwirtin, Arbeitslosigkeit, Wehrdienst, Arbeitslosengeld II, Beihilfeanspruch, Nebenjob, Minijob, Geringfügige Beschäftigung, Wehrübung, Arbeitslosengeld, geringfügige Beschäftigung, Untersuchungshaft, zweite selbständige Tätigkeit, Studentin, Bundesfreiwilligendienst, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Beamtenverhältnis, Künstlersozialkasse, Bürgergeld