Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) für Bergleute beantragen
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.
Beschreibung
Die KAL hilft älteren Bergleuten, die von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind, bis zum Beginn der Altersrente. Die KAL erhalten Sie bis zum Wechsel in eine andere Rente und maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Höhe Ihrer KAL wird genauso berechnet wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gibt allerdings folgende Besonderheiten:
- Nur Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung werden berücksichtigt. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit. Die Beiträge, die Sie an die allgemeine Rentenversicherung zahlen, werden erst bei einer späteren Rente berücksichtigt, zum Beispiel bei der Altersrente.
- Leistungszuschläge für ständige Arbeiten unter Tage werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
- Im Gegensatz zur Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung enthält die KAL keine Zurechnungszeit.
Ihre Rentenhöhe bei der KAL ergibt sich also nur aus dem Anteil, der auf Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.
Wenn Sie KAL empfangen, ist es für Sie vorteilhaft, wenn Sie Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten. Im Gegensatz zur KAL werden dann auch
- der Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage und
- Ansprüche aus der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt.
Die Zeit, in der Sie KAL erhalten, wird als Anrechnungszeit in der Rente berücksichtigt. Sie erhalten dadurch später mehr Rente. Folgende Altersrenten sind nach einer KAL möglich:
- die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute,
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- die Altersrente für langjährig Versicherte,
- die Regelaltersrente oder
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen. Hierzu berät Sie Ihre Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie die KAL erhalten, dürfen Sie nur begrenzt dazuverdienen. Eine Teilzahlung wie bei den Altersrenten ist ausgeschlossen. Sie können in dieser Zeit auch kein Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Wenn Sie eine erneute Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen, können Sie keine KAL mehr erhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Online-Dienst
Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 10004800
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Knappschaftsausgleichsleistung
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
Entweder haben Sie
- eine Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage zurückgelegt
oder Sie haben
- eine Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren zur knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt,
- eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt und
- die zuletzt unter Tage ausgeübte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben.
Außerdem müssen Sie unverschuldet gekündigt worden sein, zum Beispiel wegen
- Betriebseinschränkung,
- Entlassung wegen Stilllegung,
- Zusammenlegung von Betrieben oder
- anderen Rationalisierungsmaßnahmen.
Sie können auch freiwillig aus dem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden, wenn Sie
- eine Versicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage zurückgelegt haben und
- nach dem 31.12.1971 Ihre Beschäftigung unter Tage aus gesundheitlichen Gründen wechseln mussten (verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau).
Wenn Sie Anpassungsgeld bezogen haben, zählen diese Zeiten zur Versicherungszeit dazu. Sie müssen dafür vor dem Bezug des Anpassungsgelds zuletzt eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - Klage vor dem Sozialgericht.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Fristen
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.10.2022
Stichwörter
Bergmann, Rente für Bergleute, Anpassungsgeld, Kumpel, Altersruhegeld, Mine, Unter Tage, Arbeitslosigkeit, Bergbau, Bergmannsrente, Bergleute, Ausgleichleistung, Rentenanspruch, Zeche, Bergarbeiter, DRV, Versicherungszeit, Rente, DRV KBS, Rentenversicherung