Renten wegen Alters Bewilligung Regelaltersrente

    Regelaltersrente beantragen

    Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben: 

    • Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. 
    • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. 
    • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

    Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.

    Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

    • Beitragszeiten, zum Beispiel:
      • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. 
      • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, 
      • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
      • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
      • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
      • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
      • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. 
    • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
    • Bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
    • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
    • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

    Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

    Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.

    Online-Dienst

    Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

    ID: B100019_103990419

    Beschreibung

    Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Regelaltersrente
    • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

    Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben

    • die Regelaltersgrenze erreicht,
    • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
    • den Antrag gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.

    • Klage vor dem Sozialgericht. 

    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Online-Antrag:

    • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
    • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
    • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Persönlicher Antrag:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. 
    • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. 
    • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
    • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
    • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
    • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alle Unterlagen 
      • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
      • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

    Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail. 

    Fristen

    Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Deutsche Rentenversicherung, DRV, Rentenversicherungsträger, Rente, Regelaltersrente, Altersgrenze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English