Anzeige- und Erklärungspflichten für Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht Ermittlung

    Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden

    Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.

    Beschreibung

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

    Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

    Online-Dienst

    Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht online melden

    ID: B100019_106822013

    Beschreibung

    Im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls können Sie Ihre Steuerbegünstigen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 60.000 EUR jährlich, oder
    • Sie sind der Fischerei oder Aquakultur tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 30.000 EUR jährlich, oder
    • Sie sind in sonstigen Bereichen tätig und erhalten Beihilfe von 200.000 EUR jährlich, oder mehr.


    Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:

    Steuerbefreiung für

    • gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe
    • Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch,
    • Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffiziente KWK-Anlagen, jeweils mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt und Entnahme zum Eigenverbrauch oder Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang.


    Steuerermäßigungen für:

    • begünstigte Anlagen zur Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
    • den Güterumschlag in Seehäfen,
    • Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen,
    • Landstromversorgung von Schiffen.

    Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:

    • Eigenverbrauch
    • teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
    • vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
    • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Energiesteuer)
    • Unternehmen in Sonderfällen
    • Öffentlichen Personennahverkehr
    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gasöl)
    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Biokraftstoffe)
    • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Stromsteuer)
    • Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
    • Strom aus erneuerbaren Energieträgern
    • Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
    • die Landstromversorgung von Schiffen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie gegebenenfalls der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Anschreiben des Hauptzollamts zur Nachforderung von Unterlagen entnehmen.
    • Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.

    Verfahrensablauf

    Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.

    • Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
    • Wählen Sie unter "Dienstleistungen" den Punkt "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" aus.
    • Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
    • Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Schicken Sie die Meldung online ab.
    • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
    • Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.


    Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".

    Fristen

    Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    EnSTransV, Beihilfen, Steuerbegünstigung, Steuererklärung, Zoll, Steuerentlastung, Energiesteuerrecht, Stromsteuerrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English