• Unterstadion (Landkreis Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg)
Anzeige- und Erklärungspflichten für Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht Ermittlung

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden

Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.

Beschreibung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

Online-Dienst

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht online melden

ID: B100019_106822013

Beschreibung

Im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls können Sie Ihre Steuerbegünstigen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Fax: +49 228 303-97924

Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

E-Mail: enquiries.english@zoll.de

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 60.000 EUR jährlich, oder
  • Sie sind der Fischerei oder Aquakultur tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 30.000 EUR jährlich, oder
  • Sie sind in sonstigen Bereichen tätig und erhalten Beihilfe von 200.000 EUR jährlich, oder mehr.


Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:

Steuerbefreiung für

  • gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe
  • Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch,
  • Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffiziente KWK-Anlagen, jeweils mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt und Entnahme zum Eigenverbrauch oder Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang.


Steuerermäßigungen für:

  • begünstigte Anlagen zur Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
  • den Güterumschlag in Seehäfen,
  • Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen,
  • Landstromversorgung von Schiffen.

Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:

  • Eigenverbrauch
  • teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
  • vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
  • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Energiesteuer)
  • Unternehmen in Sonderfällen
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gasöl)
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Biokraftstoffe)
  • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Stromsteuer)
  • Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
  • die Landstromversorgung von Schiffen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie gegebenenfalls der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Anschreiben des Hauptzollamts zur Nachforderung von Unterlagen entnehmen.
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.

Verfahrensablauf

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.

  • Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
  • Wählen Sie unter "Dienstleistungen" den Punkt "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" aus.
  • Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
  • Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie die Meldung online ab.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.


Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".

Fristen

Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.02.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Steuerbegünstigung, Beihilfen, Energiesteuerrecht, Steuererklärung, Zoll, EnSTransV, Steuerentlastung, Stromsteuerrecht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English