• Harth-Pöllnitz (Landkreis Greiz, Thüringen)
Zollanmeldung für Waren von Streitkräften der NATO-Staaten, NATO-Hauptquartiere und PfP-Vertragsstaaten Anmeldung

Waren bei Transport für NATO- oder Partnerstreitkräfte beim Zoll anmelden

Wenn Sie Waren für NATO- oder Partnerstreitkräfte befördern, können diese unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Die Waren müssen jedoch beim Zoll angemeldet werden.

Beschreibung

Waren für bestimmte ausländische Streitkräfte können nach den Regelungen des Truppenzollrechts ohne Zollabgaben nach Deutschland eingeführt werden. Die Waren müssen bestimmt sein

  • für die Streitkräfte anderer NATO-Staaten,
  • NATO-Hauptquartiere in Deutschland oder
  • für die Streitkräfte von Staaten, die am NATO-Programm "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) teilnehmen.

Die Waren können durch die ausländischen Streitkräfte selbst oder private Dienstleister befördert werden. Im Rahmen der Übergabe an die ausländischen Streitkräfte müssen die Waren bei der Zollstelle zur Truppenverwendung angemeldet werden.

Auch nach der Beförderung bleiben die Waren während der gesamten Verwendung durch die Streitkräfte unter zollamtlicher Überwachung. Sollen sie zu anderen Zwecken verwendet werden, etwa an nicht begünstigte Personen oder Firmen weitergegeben werden, müssen weitere zollrechtliche Regelungen beachtet werden.

Ansprechpartner

Die Zollstelle an der Grenze oder am Flughafen

Version

Technisch geändert am 27.08.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Die Zollstelle, über die die Waren eingeführt werden

Version

Technisch geändert am 31.05.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Die Zolldienststellen, in deren Bezirk die Waren an die ausländischen Streitkräfte übergeben werden

Version

Technisch geändert am 27.08.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Fax: +49 228 303-97924

Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

E-Mail: enquiries.english@zoll.de

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Formulare

Formular: Formblatt 302

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Waren für die genannten Streitkräfte im Sinne des Zollrechts und
  • Sie befördern die Waren im Auftrag der Streitkräfte und
  • die Sendung enthält nur Waren, die für die Streitkräfte bestimmt sind.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Zur Anmeldung verwenden Sie das Formblatt 302. Sie müssen der Zollstelle mindestens 2 Ausfertigungen vorlegen.
  • Eine zuständige Transport- oder Zolloffizierin oder ein -offizier füllt die obere Hälfte der Vorderseite des Formblatts einschließlich der Warenbeschreibung komplett aus. Dabei muss bestätigt werden, dass die Sendung im Auftrag der Streitkräfte befördert wird und nur Waren enthält, die für diese bestimmt sind.
  • Das Speditionsunternehmen unterschreibt die Verpflichtungserklärung oben auf der Rückseite des Formblatts.
  • Das Formblatt müssen Sie bei Ein-, Aus- oder Durchfuhr an der Zollstelle vorlegen.
  • Die Zollstelle vermerkt die Abfertigung der Waren auf der Rückseite und setzt eine Frist zur Vorlage der Bestätigung der Streitkräfte über den Empfang des Gutes.
  • Sie erhalten ein Exemplar zurück.
  • Nachdem die Streitkräfte den Empfang der Waren unten auf der Vorderseite des Formulars bestätigt haben, erhält die Zollstelle dieses Exemplar als Rückschein. Das Verfahren ist damit erledigt.

Fristen

Da das deutsche Truppenzollrecht keine besonderen Fristen vorsieht, gelten die Fristen des EU-Zollrechts.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 60 Minuten

Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 07.05.2021

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Partnerschaft für den Frieden, NATO, NATO-Vertragsstaaten, Zollfrei, PfP-Vertragsstaaten, Zollfreiheit, Formblatt 302, Zollbefreiung, Nationales Zollverfahren, Partnership for Peace, Außertarifliche Zollbefreiung, Truppenverwendung, zollfrei, NATO-Hauptquartierprotokoll, NATO-Truppenstatut

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English