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Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständigkeit für
Die Zolldienststellen, in deren Bezirk die Waren an die ausländischen Streitkräfte übergeben werden
Zuständigkeit für
Deutschland
Waren bei Transport für NATO- oder Partnerstreitkräfte beim Zoll anmelden
Version
Technisch geändert am 27.08.2021
Sprachversion
Deutsch
Sprache: de