Interneteinfuhranmeldung Überwachung

    Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden

    Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.

    Beschreibung

    Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.

    Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.

    Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

    • Versender der Waren
    • Empfänger
    • Lieferbedingungen
    • Lieferort
    • Beförderungsmittel
    • Beschreibung der Ware

    Online-Dienst

    Internetzollanmeldung

    ID: B100019_103408300

    Beschreibung

    Die Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Internet-Zollanmeldung (IZA) zu erstellen und diese online abzugeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    100761, 01077 Dresden

    Kontakt

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei einem Warenwert von mehr als EUR 20.000 ist die Abgabe einer schriftlichen Zollwertanmeldung (D.V.1) erforderlich. Zusätzlich sollten Sie die zur Ware gehörende Handelsrechnung oder eventuell vorhandene Präferenznachweise bereithalten.
    Wenn die Waren Beschränkungen unterliegen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie wollen Waren endgültig von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführen beziehungsweise in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Zollbescheid entnehmen.
    • finanzgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Um Waren zur Einfuhr online anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Besuchen Sie die Internetseite der Internetzollanmeldung Einfuhr und wählen Sie "Formular Internet-Zollanmeldung Einfuhr" aus.
    • Füllen Sie das Formular in Ihrem Internetbrowser vollständig aus. Senden Sie es ab.
    • Wenn Sie es ausgefüllt haben, drucken Sie das Formular zweimal aus und unterschreiben Sie beide Ausführungen.
    • Schicken Sie die zwei ausgedruckten Exemplare per Post, Fax oder E-Mail an Ihre zuständige Zollstelle oder geben Sie sie dort persönlich ab. Zuständig ist die Zollstelle, bei der sich die Ware befindet.
    • Im Anschluss wird Ihnen ein Zollbescheid ausgehändigt. Alternativ kann dieser auch per Post zugestellt werden.

    Fristen

    • Anmeldung beim Zoll: 90 Tage ab Grenzübertritt der Ware
    • Einreichen der 2 ausgedruckten Exemplare des Formulars: 30 Tage ab Verwendung der Internetzollanmeldung

    Bearbeitungsdauer

    Nach Abschluss Ihrer Internetzollanmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Tag bis 4 Wochen einen Zollbescheid.

    Kosten

    Für die Verwendung der Internetzollanmeldung fallen für Sie keine Kosten an. Davon unabhängig müssen Sie bei der Einfuhr je nach Ware gegebenenfalls Abgaben (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) zahlen.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen am 22.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zollanmeldung, IZA, Einfuhranmeldung, Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, Einfuhr, zollrechtlich freier Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English