Stromsteuer - Erlaubnis Erteilung für Landstromversorgung

    Steuerermäßigung für die Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen beantragen

    Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.

    Beschreibung

    Wenn Sie für Ihre Wasserfahrzeuge während der Hafenliegezeit Landstrom nutzen, gilt in vielen Fällen ein ermäßigter Stromsteuersatz.

    Anspruch auf Stromsteuerermäßigung haben Sie, wenn Sie

    • das Wasserfahrzeug gewerblich nutzen und
    • eine entsprechende Erlaubnis des örtlich zuständigen Hauptzollamts besitzen.

    Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebietes betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

    Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 EUR je Megawattstunde. Bei einer Steuerermäßigung wegen Landstromversorgung im Hafen liegender Wasserfahrzeuge reduziert sich die Steuer um 20,00 EUR. Sie beträgt dann nur noch 0,50 EUR je Megawattstunde.

    Online-Dienst

    Anträge aus dem Bereich Energie- und Stromsteuer online beantragen

    ID: B100019_110136008

    Beschreibung

    Hier können Sie weitere Anträge aus dem Bereich der Energie- und Stromsteuer elektronisch und rechtsverbindlich an die Zollverwaltung übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    100761, 01077 Dresden

    Kontakt

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebserklärung
    • gegebenenfalls. Formular 1139"Staatliche Beihilfen"
    • Registerauszug des Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist
    • gegebenenfalls Erklärung über die Bestellung einer oder eines Beauftragten

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben gewerbliche Schifffahrt und beziehen für Ihre Wasserfahrzeuge Landstrom
    • Sie halten die staatlichen Vorgaben für die Steuerermäßigung ein.
    • Sie führen ein Belegheft.
    • Sie führen Aufzeichnungen über die im Kalenderjahr steuerbegünstigt entnommenen Strommengen.
    • Sie zeichnen die steuerbegünstigten Zwecke für einen sachverständigen Dritten nachprüfbar auf.
    • Sie zeigen an, sofern sich an den angemeldeten Verhältnissen etwas ändern sollte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht
    • Gegen den Bescheid des Hauptzollamtes kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und im weiteren Verfahren gegebenenfalls auch ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht geführt werden. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand. 

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Steuerermäßigung für Landstromversorgung können Sie schriftlich oder online beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

    Schriftlicher Antrag

    • Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular "Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen" (Formular 1457) auf. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen Sie es bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung.
    • Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.

    Online-Antrag

    • Rufen Sie den Online-Dienst des deutschen Zolls unter www.zoll-portal.de auf
    • Um eine Stromsteuerermäßigung über das Zollportal zu beantragen, müssen Sie sich einmalige registrieren. Für die Registrierung und alle Anmeldungen benötigen Sie einen Identitätsnachweis via ELSTER oder Online-Ausweisfunktion mit Personalausweis.
    • Sind Sie registriert, wählen Sie das Formular "Energie- und Stromsteuer (Weitere Anträge)", füllen es aus und fügen gegebenenfalls noch Unterlagen hinzu.
    • Senden Sie den Antrag ab. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. 
    • Sie erhalten eine Nachricht, dass Sie den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung im Zoll-Portal abrufen können.
    • Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 182 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 22.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    StromStV, Stromsteuerverordnung, Landseitige Stromversorgung, Ermäßigung, StromStG, Steuerermäßigung, Erlaubnis, Hafen, Schifffahrt, Landstromversorgung, Wasserfahrzeug, Stromverbrauch, Steuer, Gewerblich, Landstrom, Stromsteuer, Stromsteuergesetz, Landstromanschluss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de