Stromsteuer Gewährung Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen

    Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen beantragen

    Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

    Beschreibung

    Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

    Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

    • produzierendes Gewerbe für
      • Elektroanalyse
      • chemische Reduktionsverfahren
      • Metallerzeugung und -bearbeitung
      • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
    • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

    Online-Dienst

    Energie- und Stromsteuer (IVVA)

    ID: B100019_110238490

    Beschreibung

    Über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) können Sie zentrale Anträge aus dem Bereich der Energie- und Stromsteuer elektronisch und rechtsverbindlich an die Zollverwal-tung übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    100761, 01077 Dresden

    Kontakt

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Entlastung der Stromsteuer für Unternehmen:
      • "Steuerentlastung nach § 9a StromStG" (Vordruck 1452) oder
      •  "Steuerentlastung nach § 9b StromStG" (Vordruck 1453)  
    • Folgende Unterlagen müssen Sie gegebenenfalls einreichen:
      • Formular 1402 Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
      • Betriebserklärung
      • Formular 1139 "Staatliche Beihilfen"
      • Formular 1456 "Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie" (muss für jedes nutzende Unternehmen abgegeben werden)
      • eine Aufstellung, in der die für die Nutzenergieerzeugung entnommenen Strommengen den anderen Unternehmen jeweils zugeordnet werden

    Voraussetzungen

    • Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
    • Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
    • Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Online-Anmeldung:

    • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
    • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
    • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
    • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
    • Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
    • Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
    • Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.

    Schriftliche Anmeldung:

    • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
    • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
    • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
    • Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
    • Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung

    Fristen

    Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 182 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Stichwörter

    Landwirtschaft, Steuerentlastung, Prozesse und Verfahren, Stromsteuerverordnung, Vergütung, Mineralogische Verfahren, Steuer, Stromlieferant, Stromsteuerentlastung, Erstattung, Elektrolyse, Forstwirtschaft, Stromsteuergesetz, Metallurgische Verfahren, Erlass, Stromsteuer, Nutzenergie, Produzierendes Gewerbe, Stromversorgungsunternehmen, Betriebliche Zwecke, Chemische Reduktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English