• Ladbergen (Landkreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen)
Stromsteuer Gewährung Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen

Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen beantragen

Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Beschreibung

Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

  • produzierendes Gewerbe für
    • Elektroanalyse
    • chemische Reduktionsverfahren
    • Metallerzeugung und -bearbeitung
    • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
  • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

Online-Dienst

Energie- und Stromsteuer (IVVA)

ID: B100019_110238490

Beschreibung

Über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) können Sie zentrale Anträge aus dem Bereich der Energie- und Stromsteuer elektronisch und rechtsverbindlich an die Zollverwal-tung übermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Adresse

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

Fax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 28.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entlastung der Stromsteuer für Unternehmen:
    • "Steuerentlastung nach § 9a StromStG" (Vordruck 1452) oder
    •  "Steuerentlastung nach § 9b StromStG" (Vordruck 1453)  
  • Folgende Unterlagen müssen Sie gegebenenfalls einreichen:
    • Formular 1402 Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
    • Betriebserklärung
    • Formular 1139 "Staatliche Beihilfen"
    • Formular 1456 "Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie" (muss für jedes nutzende Unternehmen abgegeben werden)
    • eine Aufstellung, in der die für die Nutzenergieerzeugung entnommenen Strommengen den anderen Unternehmen jeweils zugeordnet werden

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
  • Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
  • Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
  • Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
  • Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
  • Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.

Schriftliche Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
  • Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung

Fristen

Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

1 bis 182 Tage

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 02.11.2023

Version

Technisch geändert am 07.08.2024

Stichwörter

Elektrolyse, Metallurgische Verfahren, Stromlieferant, Steuerentlastung, Vergütung, Stromversorgungsunternehmen, Produzierendes Gewerbe, Betriebliche Zwecke, Chemische Reduktion, Mineralogische Verfahren, Stromsteuerentlastung, Erlass, Nutzenergie, Stromsteuerverordnung, Stromsteuergesetz, Erstattung, Prozesse und Verfahren, Forstwirtschaft, Steuer, Landwirtschaft, Stromsteuer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English