Arbeitslos melden
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Beschreibung
Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsätzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich.
Es ist daher wichtig, dass Sie spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit
- elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden oder
- in die für Sie zuständige Arbeitsagentur kommen, um sich persönlich arbeitslos zu melden.
Sie können sich auch schon früher arbeitslos melden. Dies ist rechtswirksam jedoch frühestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden, möglich.
Beachten Sie: Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.
Es ist kein Problem, wenn die Agentur für Arbeit zum Beispiel an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist und Sie sich deswegen nicht am 1. Tag nach dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitslos melden können. Wenn Sie sich am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist, arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitslosmeldung rückwirkend.
Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie einen Job gefunden haben oder ein Praktikum machen, dann ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.
Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen - unabhängig von deren Dauer - und dies Ihrer Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben.
Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden. Sonst könnten Ihnen Nachteile entstehen.
Wenn Sie Krankengeld beziehen und Ihre Krankenkasse Ihnen mitgeteilt hat, dass dieser Anspruch ausläuft und Sie Ihre bisherige Beschäftigung nicht wieder aufnehmen können, ist eine Arbeitslosmeldung auch möglich, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.
Wenn Sie krank oder anderweitig gesundheitlich eingeschränkt sind und sich nicht persönlich arbeitslos melden können, dann können Sie auch eine Vertretungsperson bestimmen, die das für Sie erledigt. Sie müssen sich dann aber unverzüglich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden, sobald der Grund für Ihre Verhinderung entfallen ist. Alternativ können Sie natürlich auch von der Möglichkeit der elektronischen Arbeitslosmeldung Gebrauch machen.
Online-Dienst
Online-Eingabemaske der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitslosmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
Elektronische Arbeitslosmeldung:
- Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Persönliche Arbeitslosmeldung:
- Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
- Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Elektronische Arbeitslosmeldung:
- Melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos und buchen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Persönliche Arbeitslosmeldung:
Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist:
- Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.
- Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und gegebenenfalls einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel etwa 10 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.06.2022
Stichwörter
arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld, Kündigungsschreiben, Entlassung, Kündigung, Jobsuche, Suspendierung, Arbeitsagentur, Aufhebungsvertrag, Jobverlust