Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.
Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.
Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.
Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Online-Dienst
eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555520
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Antragsformular
- Arbeitsvertrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
- Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
- Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:
- Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
- Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
- Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.
Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
- Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Eingliederungszuschuss beantragen, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Informationen zum Eingliederungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
- Flyer zum Eingliederungszuschuss auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zur Förderung der Arbeitsaufnahme auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Eingliederungszuschuss
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.09.2022
Stichwörter
Geldzuschuss, Förderung, Lohnzuschuss, Förderung der Arbeitsaufnahme, Arbeitsaufnahmeförderung, Eingliederungszuschuss, Eingliederung, Wiedereingliederung, langzeitarbeitslos, Lohnkostenzuschuss, Arbeitsentgeltzuschuss, Arbeitszuschuss, EGZ, Eingliederungsförderung