Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit Entgegennahme

    Veränderungen der persönlichen Lage bei Arbeitslosigkeit melden

    Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.

    Beschreibung

    Eine Änderung Ihrer persönlichen Lage kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Gegebenenfalls bekommen Sie weniger oder auch mehr Geld. Deshalb müssen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.

    Sie müssen insbesondere melden, wenn Sie:

    • für längere Zeit wegfahren,
    • umziehen,
    • eine Nebenbeschäftigung aufnehmen (auch Ehrenamt),
    • eine Arbeit aufnehmen,
    • wieder eine Schule besuchen,
    • eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
    • sich selbständig machen,
    • in den Mutterschutz oder in Elternzeit gehen,
    • eine Altersrente beziehen,
    • eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
    • ein Praktikum, einen Freiwilligendienst oder eine Wehrübung machen,
    • Ihren Namen oder Ihren Familienstand geändert haben,
    • krank werden oder nach einer Krankheit wieder gesund sind,
    • einen Steuerklassenwechsel vornehmen oder
    • einen anderen Abmeldungsgrund haben.

    In einigen Fällen sollten Sie mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, bevor sich Ihre persönliche Lage ändert.

    Beispielsweise wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen: Das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung kann sich auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.

    Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf Ihre Leistungen auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.

    Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld ergänzend Bürgergeld erhalten, müssen Sie dem Jobcenter die Veränderung gesondert mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu dieser Leistung und verwenden Sie bitte das Formular zur Veränderungsmitteilung, wenn Sie Bürgergeld erhalten.

    Online-Dienste

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Veränderungen der persönlichen Lage bei Arbeitslosigkeit melden

    ID: B100019_111359844

    Beschreibung

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Online-Services an. Klicken Sie auf der Startseite der Bundesagentur für Arbeit oben rechts auf "Anmelden", um zu den Online-Diensten zu kommen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit

    ID: B100019_103404565

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

    Zuständigkeit

    Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit

    Bitte teilen Sie mit diesem Vordruck Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die für die Gewährung Ihrer Leistung maßgeblich sind, umgehend mit.


    Hinweis Viele Änderungen können Sie jederzeit online mitteilen auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter der Rubrik "eServices".:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Formulare

    Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit

    Bitte teilen Sie mit diesem Vordruck Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die für die Gewährung Ihrer Leistung maßgeblich sind, umgehend mit.


    Hinweis Viele Änderungen können Sie jederzeit online mitteilen auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter der Rubrik "eServices".:

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit

    Bitte teilen Sie mit diesem Vordruck Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die für die Gewährung Ihrer Leistung maßgeblich sind, umgehend mit.


    Hinweis Viele Änderungen können Sie jederzeit online mitteilen auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter der Rubrik "eServices".:

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Veränderungsmitteilung
    • Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja (Veränderungsmitteilung)
    Schriftform erforderlich: Nein, Mitteilung ist auch formlos möglich
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie beziehen Arbeitslosengeld.
    • Ihre persönliche Lage ändert sich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollte aufgrund der mitgeteilten Veränderung/en ein Sie belastender Bescheid ergehen, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Veränderungsmitteilung online, persönlich, schriftlich oder telefonisch abgeben. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.

    Wenn Sie die Veränderungsmitteilung online einreichen möchten:

    • Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf, loggen Sie sich ein und füllen Sie das Änderungsformular direkt online aus.

    Wenn Sie die Veränderungsmitteilung persönlich vor Ort einreichen möchten:

    • Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus und bringen Sie es zum Gesprächstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit mit.
    • Bringen Sie am besten gleich entsprechende Nachweise mit, wenn welche gefordert sind.

    Wenn Sie die Veränderungsmitteilung schriftlich einreichen möchten:

    • Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
    • Sie können auch das Formular nutzen, das Sie bereits bei Ihrer Arbeitslosmeldung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bekommen haben.
    • Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es per Post zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

    Wenn Sie die Veränderung telefonisch mitteilen möchten:

    • Rufen Sie die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit an und halten Sie Ihre Kundennummer bereit.

    Fristen

    Sie müssen alle Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Arbeitsaufnahme, Arbeitslosengeld, Urlaub, Änderungsmitteilung, Abmeldung, Krankheit, Ortsabwesenheit, Veränderungsmitteilung, ALG, Arbeitslosigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English