Arbeitssuchend melden
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
Beschreibung
Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.
Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht.
Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle.
Generell sollten Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn
- Sie gekündigt wurden,
- Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
- Sie mit Ihrem Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben,
- Sie nach längerer Krankheit wieder Arbeit suchen,
- die Schule, Berufsausbildung oder das Studium zu Ende geht und Sie noch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vertraglich fest in Aussicht haben,
- Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen oder
- Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen.
Online-Dienst
Arbeitsuchend melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung) bei der persönlichen Arbeitsuchendmeldung in der Agentur für Arbeit
- Registrierung vor der Online-Arbeitsuchendmeldung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie können nach erfolgter Meldung eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Verfahrensablauf
Sie können sich bei der Agentur für Arbeit online, schriftlich, telefonisch oder persönlich arbeitsuchend melden. Beachten Sie dabei die genannten Fristen. Die sich daran anschließenden Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
Schriftlich:
- Schicken Sie einen formlosen Brief an Ihre zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit oder an die allgemeine Adresse der Agentur für Arbeit.
- Teilen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie den Zeitpunkt, ab wann Sie sich arbeitsuchend melden beziehungsweise wann Ihre Beschäftigung endet und dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
- Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.
Telefonisch:
- Rufen Sie bei der Service-Hotline an und teilen Sie mit, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
- Die Agentur für Arbeit vereinbart dann mit Ihnen einen Beratungstermin.
Online:
- Melden Sie sich auf dem Portal der Agentur für Arbeit an.
- Wählen Sie dort, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
- Füllen Sie die angegebenen Felder aus.
- Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.
Persönlich:
- Suchen Sie die für Sie zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit auf und melden Sie sich dort arbeitsuchend.
- Nach Möglichkeit erhalten Sie umgehend ein Beratungsgespräch. Sollte dies nicht möglich sein erhalten Sie einen Beratungstermin.
Fristen
Arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.
Sollten Sie erst danach erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als 3 Monaten endet, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel circa 10 bis 20 Minuten, die persönliche Beratung vor Ort dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Planen Sie sicherheitshalber etwas mehr Zeit ein.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.07.2022
Stichwörter
Jobverlust, arbeitslos, Kündigungsschreiben, Entlassung, Gegenseitiges Einvernehmen, Kündigung, Amtsenthebung, Fristlose Kündigung, Arbeitsplatzsuche, Ausbildungsende, Arbeitsverhältnis, Arbeitslosigkeit, Suspendierung, Befristung, Aufhebungsvertrag, Jobsuche