Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung Bewilligung

    Sonstige Hilfen als individuelle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen

    Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine sonstige Hilfe in Betracht kommen.

    Beschreibung

    Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. 

    Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel 

    • der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
    • ein Mobilitätstraining
    • die Teilhabebegleitung

    Wenn Sie hör- und sprachgeschädigt sind und im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis vorübergehend einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, werden die Kosten für diesen Einsatz übernommen.

    Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und ein Mobilitätstraining notwendig ist, damit Sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurücklegen können, wird dieses Training gefördert.  

    Teilhabebegleitung

    Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Die Begleitung übernehmen Bildungseinrichtungen im Auftrag der Agentur für Arbeit.

    Die Teilhabebegleitung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:

    • Modul 1 Berufliche Orientierung: Hier wird Ihnen geholfen, herauszufinden, welche Berufe und Tätigkeiten für Sie am besten passen. Berücksichtigt werden dabei Ihre Interessen, Ihre gesundheitliche und geistige Leistungsfähigkeit und auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Modul 1 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden. 
    • Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung: Sie werden unterstützt, einen konkreten betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Unter anderem bekommen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und Sie werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Modul 2 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
    • Modul 3 Ausbildungs,- Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung: Sie bekommen Hilfe bei der Bewältigung des betrieblichen Alltags, zum Beispiel durch Beratungsgespräche bei Konflikten im Betrieb. Ziel ist, dass Sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch Ihr Übergang von Ausbildung in Beschäftigung kann unterstützt werden. 

    Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der 3 Module dauert maximal 6 Monate. Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens 2 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, sind bis zu 8 Stunden pro Woche möglich. Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte zur Seite.

    Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

    Online-Dienst

    Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Sonstige Hilfen beantragen

    ID: B100019_111447802

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Damit für Sie eine sonstige Hilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
    • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
      • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
    • Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

    Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie eine sonstige Hilfe bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
    • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob eine sonstige Hilfe für Sie in Frage kommt.
    • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Hilfe erforderlich ist, damit Sie am Arbeitsleben teilhaben können, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte.
    • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Berufswahl, Behinderung, Arbeitsmarkt, Teilhabe, Ausbildung, Jobwahl, Coaching, Ausbildungsstelle, Arbeitsleben, Beruf, Förderbedarf, Beschäftigung, Rehabilitation, Berufsleben, Teilhabebegleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English