Beim Jobcenter Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten
Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder
- im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung)
- oder direkt in einer Bildungseinrichtung
- oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen.
Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt das Jobcenter, sofern die Bundesagentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Bürgergeld zu. Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie während einer Weiterbildung, die länger als acht Wochen dauert, den Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 EUR monatlich. Während einer Umschulung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 EUR monatlich.
Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu finden. Folgende Maßnahmen sind möglich:
Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)
Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.
Berufliche Weiterbildung mit Abschluss
Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Arbeit finden.
Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.
Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
Der theoretische Teil der Umschulung findet in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Umschulung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.
Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss
Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt und betriebliche Phasen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.
Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.
Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung - betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung - machen können, hängt unter anderem davon ab,
- ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
- was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
- welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
- wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.
Online-Dienst
Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Förderung für Menschen mit Behinderungen für eine Weiterbildung beim Jobcenter beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter, welche Unterlagen Sie benötigen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Wenn Sie eine rehaspezifische Weiterbildung absolvieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderungen nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen
- reichen die allgemeinen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus,
- benötigen Sie besondere Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung oder
- müssen Sie die Weiterbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
- Sie sind bereit, sich beruflich zu bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
- Man kann erwarten, dass Sie den Abschluss der Weiterbildung erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Verfahrensablauf
Damit Sie eine rehaspezifische Weiterbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit oder der Integrationsfachkraft in Ihrem Jobcenter.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
- Wenn Sie bereits vom Jobcenter betreut werden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer persönlichen Integrationsfachkraft.
- Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine rehaspezifische Weiterbildung für Sie geeignet ist.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete Weiterbildung für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.
- Sie schließen mit dem Bildungsträger oder der Einrichtung einen Weiterbildungs-/Teilnahmevertrag und beginnen Ihre Weiterbildung.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 112 SGB III
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 116 SGB III
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 117 SGB III
- Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Unterstützung bei der Weiterbildung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Merkblatt 12)
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 SGB II
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 26.04.2023
Stichwörter
Weiterbildung, Förderbedarf, Jobwahl, Fortbildung, Rehabilitation, Reha-Vorbereitung, Lehrgang, Beschäftigung, Teilhabe, Berufsleben, Umschulung, Arbeitsmarkt, Reha, Beruf, Berufswahl, Bildungsmaßnahme, Behinderungen, Arbeitsleben, Kostenübernahme, Maßnahme, Behinderung