Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung Bewilligung

    Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen

    Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.

    Beschreibung

    Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für ein selbstständiges und unabhängiges Leben brauchen - beruflich und auch privat.

    Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen.

    Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

    Blindentechnische Grundausbildung

    Während einer blindentechnischen Grundausbildung erlernen Sie neue Techniken, die für die Ausübung beziehungsweise weitere Ausübung einer Tätigkeit aufgrund Ihrer Behinderung notwendig werden.

    Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

    • BraillePunktschrift (Blindenschrift) lesen und schreiben,
    • blindenspezifische Computerhilfsmittel kennen und bedienen lernen,
    • Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten und Blindennotizgeräten,
    • Orientierung und Mobilität, damit Sie sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum bewegen und orientieren können,
    • lebenspraktische Fähigkeiten, damit Sie beispielsweise eine Unterschrift leisten können, Geld erkennen können, Ihre Kleidung pflegen und Mahlzeiten zubereiten können - kurzum einen eigenen Haushalt führen können.

    Die Dauer beträgt 10 bis 12 Monate.

    Hörtechnische Grundausbildung

    Während einer hörtechnischen Grundausbildung erlernen Sie Strategien, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Ziel ist, dass Sie die Hörtaktik herausfinden, mit der Sie persönlich am besten sowohl am Ausbildungsplatz beziehungsweise Arbeitsplatz wie auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.

    Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

    • Sprachtraining,
    • Hörtraining für Hörgerät oder Cochlea-Implantatträger
    • Erarbeitung und Training einer Hörtaktik,
    • Einsatz von Schriftdolmetschern, lautsprachbegleitenden Gebärden und technischen Hilfen,
    • Audiotherapie,
    • Kommunikationstraining,
    • Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit

    Die Dauer beträgt je nach Bedarf 3 bis 6 Monate.

    Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Ihnen steht entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert.

    Diese Grundausbildungen finden in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist.

    Online-Dienst

    Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen

    ID: B100019_111447801

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine hochgradige Seh oder Hörbehinderung oder Ihnen droht eine solche Behinderung.
    • Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
    • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

    • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
    • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Grundausbildung für Sie geeignet ist.
    • Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass die Grundausbildung für Sie geeignet ist, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
    • Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater meldet Sie für die Grundausbildung an.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sehverlust, Förderbedarf, Beschäftigung, Sehbehinderung, Taubheit, Taub, Gehörlosigkeit, Arbeitsleben, Reha, Behinderung, Rehabilitation, Behinderungen, Ausbildungsstelle, Umschulung, Teilhabe, Hörbehinderung, Blindheit, Berufswahl, Beruf, Sehschwäche, Blind, Ausbildung, Maßnahme, Berufsvorbereitung, Kostenübernahme, Gehörlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English