• Nufringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung Bewilligung

Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen

Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.

Beschreibung

Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für ein selbstständiges und unabhängiges Leben brauchen - beruflich und auch privat.

Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen.

Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Blindentechnische Grundausbildung

Während einer blindentechnischen Grundausbildung erlernen Sie neue Techniken, die für die Ausübung beziehungsweise weitere Ausübung einer Tätigkeit aufgrund Ihrer Behinderung notwendig werden.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

  • BraillePunktschrift (Blindenschrift) lesen und schreiben,
  • blindenspezifische Computerhilfsmittel kennen und bedienen lernen,
  • Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten und Blindennotizgeräten,
  • Orientierung und Mobilität, damit Sie sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum bewegen und orientieren können,
  • lebenspraktische Fähigkeiten, damit Sie beispielsweise eine Unterschrift leisten können, Geld erkennen können, Ihre Kleidung pflegen und Mahlzeiten zubereiten können - kurzum einen eigenen Haushalt führen können.

Die Dauer beträgt 10 bis 12 Monate.

Hörtechnische Grundausbildung

Während einer hörtechnischen Grundausbildung erlernen Sie Strategien, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Ziel ist, dass Sie die Hörtaktik herausfinden, mit der Sie persönlich am besten sowohl am Ausbildungsplatz beziehungsweise Arbeitsplatz wie auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.

Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:

  • Sprachtraining,
  • Hörtraining für Hörgerät oder Cochlea-Implantatträger
  • Erarbeitung und Training einer Hörtaktik,
  • Einsatz von Schriftdolmetschern, lautsprachbegleitenden Gebärden und technischen Hilfen,
  • Audiotherapie,
  • Kommunikationstraining,
  • Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit

Die Dauer beträgt je nach Bedarf 3 bis 6 Monate.

Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Ihnen steht entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert.

Diese Grundausbildungen finden in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist.

Online-Dienst

Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen

ID: B100019_111447801

Beschreibung

Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555500

Version

Technisch geändert am 19.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

Internet

Version

Technisch geändert am 25.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Internet

Version

Technisch geändert am 24.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie haben eine hochgradige Seh oder Hörbehinderung oder Ihnen droht eine solche Behinderung.
  • Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Verfahrensablauf

Damit Sie die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Grundausbildung für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass die Grundausbildung für Sie geeignet ist, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater meldet Sie für die Grundausbildung an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.11.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Arbeitsleben, Blindheit, Maßnahme, Ausbildung, Blind, Beschäftigung, Umschulung, Berufswahl, Förderbedarf, Gehörlosigkeit, Behinderungen, Hörbehinderung, Teilhabe, Rehabilitation, Reha, Beruf, Taubheit, Taub, Kostenübernahme, Gehörlos, Behinderung, Berufsvorbereitung, Sehbehinderung, Ausbildungsstelle, Sehschwäche, Sehverlust

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English