Erstattung Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld Bewilligung

    Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeber allein zu tragen haben.

    Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe

    • des Baugewerbes,
    • des Gerüstbauerhandwerks,
    • des Dachdeckerhandwerks und
    • des Garten- und Landschaftsbaues.

    Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.

    Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.

    Online-Dienste

    Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung online beantragen

    ID: B100019_109088068

    Beschreibung

    0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    ID: B100019_103739568

    Beschreibung

    KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Abrechnungsliste für Saison-Kug (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
    Hinweis Formulare und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen:
    Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Leistungsantrag -
    Hinweis Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsverfahren https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034730.pdf Informationen, Merkblätter und Formulare zum Saison-Kurzarbeitergeld https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/downloads-unternehmen:

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie können die Erstattung der Sozialversicherung für Beschäftigte beantragen, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Die Leistung steht Ihnen außerdem nur zu für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.

    Ihr Betrieb muss außerdem

    • dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten und Landschaftsbau angehören und
    • mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen und
    • die Mittel zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zuvor in Form einer Umlage für diese Zwecke eingezahlt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Das Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

    Wenn Sie die Leistung schriftlich beantragen wollen:

    • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld.
    • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
    • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
    • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
    • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich die bewilligten Leistungen.

    Wenn Sie die Leistung online beantragen wollen:

    • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Wenn Sie für die Leistung KEA nutzen wollen:

    • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
    • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung beantragen möchten.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 15 Werktage (Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Schlechtwetterzeit, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsausfall, Gerüstbauerhandwerk, Arbeitsamt, Agentur für Arbeit, Baugewerbe, Witterung, Verdienstausfall, Arbeitsagentur, Saison-Kurzarbeitergeld, Lohnersatzleistung, Sozialversicherung, S-Kug, Garten- und Landschaftsbau, Dachdeckerhandwerk, Kurzarbeit, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Erstattung, Entgeltausfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English