Anzeige zur Überlassung (§ 1a AÜG) Entgegennahme

    Die Überlassung von Beschäftigten melden

    Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn

    • weniger als 50 Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten,
    • die Betroffenen bei Ihnen nicht als Leiharbeitskräfte eingestellt oder beschäftigt sind und
    • Sie mit der Überlassung an ein anderes Unternehmen Kurzarbeit oder Entlassungen vermeiden wollen.

    Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).

    Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.

    Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.

    Online-Dienst

    eService der Bundesagentur für Arbeit: Anzeige zur Arbeitnehmerüberlassung

    ID: B100019_105835601

    Beschreibung

    Sie können die "Anzeige der Überlassung einer Arbeitnehmerin / eines Arbeitnehmers" und weitere Unterlagen und Nachweise online einreichen. Schreiben können Sie sich im eService nach Erteilung Ihres Einverständnisses online zustellen lassen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift
    • SEPA-Überweisung
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Formular Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers (AÜG 2b).

    Zuständigkeit

    Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Formular Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers (AÜG 2b). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Formulare

    Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Agentur für Arbeit Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 5

    90443 Nürnberg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nürnberg Opernhaus
      Linie:
      • Bus: N14

    Kontakt

    Fax: +49 911 529-4004343

    Telefon Festnetz: +49 911 529-4343

    E-Mail: Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

    Weitere Informationen

    Zuständig für:

    • Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
    • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafenberger Allee 300

    40237 Düsseldorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlüterstr./Arb.
      Linien:
      • Straßenbahn: 709
      • Bus: 810, NE2, NE4, NE5

    Kontakt

    Fax: +49 211 692-4501

    Telefon Festnetz: +49 211 692-4500

    E-Mail: Duesseldorf.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

    Weitere Informationen

    Zuständig für: 

    • Hessen, Nordrhein-Westfalen
    • Bulgarien, Irland, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, alle Nicht-EU/EWR-Staaten

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Agentur für Arbeit Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Str. 2

    24131 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adolph-Westphal-Straße
      Linie:
      • Bus: 52

    Kontakt

    Fax: +49 431 709-1011

    Telefon Festnetz: +49 431 709-1010

    E-Mail: Kiel.091-ANUE@arbeitsagentur.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

    Bankverbindung

    BA-Service-Haus

    Empfänger: BA-Service-Haus

    IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

    BIC: MARKDEF1760

    Bankinstitut: Bundesbank

    Formulare

    Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

    Weitere Informationen

    Zuständig für:

    • Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
    • Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen weniger als 50 Personen.
    • Sie wollen durch die Arbeitnehmerüberlassung Kurzarbeit und Entlassungen verhindern.
    • Die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die überlassen werden sollen, werden nicht zum Zweck der Überlassung als Leiharbeitskraft eingestellt und beschäftigt.
    • Die Überlassung ist mit den betroffenen Beschäftigten vereinbart.
    • Der Arbeitsvertrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bestehen während der Überlassung fort.
    • Die Überlassung dauert höchstens 12 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Die Überlassung von Arbeitskräften müssen Sie der Agentur für Arbeit vorher schriftlich oder online im eService der Bundesagentur für Arbeit melden:

    Online-Antragstellung:

    • Laden Sie das Formular "Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG" von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter. Die Dokumente sind barrierefrei und mittels PC ausfüllbar.
    • Speichern Sie das Dokument / die Dokumente ab.
    • Füllen Sie das Formular aus. Folgende Angaben müssen Sie in der Anzeige machen:
      • Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung, Tag und Geburtsort der Leiharbeitskraft,
      • Art, der von Leiharbeitskräften zu leistenden Tätigkeiten und etwaige Pflicht zur auswärtigen Leistung,
      • Beginn und Dauer der Überlassung,
      • Firma und Anschrift des Entleihers.
    • Sie benötigen keine eingescannte Unterschrift auf dem Antragsformular.
    • Laden Sie die ausgefüllten Formulare über den Upload-Service hoch. Machen Sie das Gleiche mit den weiteren Unterlagen. Über den Upload-Service können Sie auch Unterlagen nachreichen.
    • Vor Absendung der Anzeige müssen Sie sich mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.
    • Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihre Anzeige.
    • Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.

    Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.

    • Wenn Sie die Anzeige erfolgreich online einreichen und sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel identifiziert haben, ist es nicht notwendig, die Unterlagen zusätzlich noch per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden.

    Antragstellung per Post

    • Als Alternative zur Online-Antragstellung können Sie die Anzeige per Post an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Es besteht ein Schriftformerfordernis, das heißt die Anzeige muss eigenhändig von einer vertretungsberechtigen Person unterschrieben werden.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Anlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie dem Formular entnehmen. Dort finden Sie auch die Postadressen der zuständigen Dienststellen, an die Sie das Formular schicken müssen.
    • Sie werden per Post aufgefordert, eine Gebühr zu zahlen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate

    Kosten

    Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.: Gebühr 64.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    AÜG, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Verleiher, Entlassung, Anzeigepflicht, Arbeitnehmerüberlassung, Kurzarbeit, Kollegenhilfe, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeitnehmer, Entleiher, Überlassung, Arbeitskräfteüberlassung, Personalüberlassung, Leiharbeit, Befreiung von der Erlaubnispflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English