• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Anzeige zur Überlassung (§ 1a AÜG) Entgegennahme

Die Überlassung von Beschäftigten melden

Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.

Beschreibung

Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn

  • weniger als 50 Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten,
  • die Betroffenen bei Ihnen nicht als Leiharbeitskräfte eingestellt oder beschäftigt sind und
  • Sie mit der Überlassung an ein anderes Unternehmen Kurzarbeit oder Entlassungen vermeiden wollen.

Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).

Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.

Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.

Online-Dienst

eService der Bundesagentur für Arbeit: Anzeige zur Arbeitnehmerüberlassung

ID: B100019_105835601

Beschreibung

Sie können die "Anzeige der Überlassung einer Arbeitnehmerin / eines Arbeitnehmers" und weitere Unterlagen und Nachweise online einreichen. Schreiben können Sie sich im eService nach Erteilung Ihres Einverständnisses online zustellen lassen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Lastschrift
  • SEPA-Überweisung
  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Formular Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers (AÜG 2b).

Zuständigkeit

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Formular Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers (AÜG 2b). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555520

Formulare

Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

Version

Technisch geändert am 02.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Formulare

Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Agentur für Arbeit Nürnberg

Adresse

Hausanschrift

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Parkplätze

  • Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

Haltestellen

  • Haltestelle: Nürnberg Opernhaus
    Linie:
    • Bus: N14

Kontakt

Fax: +49 911 529-4004343

Telefon Festnetz: +49 911 529-4343

E-Mail: Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

Bankverbindung

BA-Service-Haus

Empfänger: BA-Service-Haus

IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

BIC: MARKDEF1760

Bankinstitut: Bundesbank

Formulare

Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

Weitere Informationen

Zuständig für:

  • Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern

Version

Technisch geändert am 19.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Agentur für Arbeit Kiel

Adresse

Hausanschrift

Adolf-Westphal-Str. 2

24131 Kiel

Haltestellen

  • Haltestelle: Adolph-Westphal-Straße
    Linie:
    • Bus: 52

Kontakt

Fax: +49 431 709-1011

Telefon Festnetz: +49 431 709-1010

E-Mail: Kiel.091-ANUE@arbeitsagentur.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

Bankverbindung

BA-Service-Haus

Empfänger: BA-Service-Haus

IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

BIC: MARKDEF1760

Bankinstitut: Bundesbank

Formulare

Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

Weitere Informationen

Zuständig für:

  • Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn

Version

Technisch geändert am 19.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Agentur für Arbeit Düsseldorf

Adresse

Hausanschrift

Grafenberger Allee 300

40237 Düsseldorf

Haltestellen

  • Haltestelle: Schlüterstr./Arb.
    Linien:
    • Bus: 810, NE2, NE4, NE5
    • Straßenbahn: 709

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 211 692-4500

Fax: +49 211 692-4501

E-Mail: Duesseldorf.091-ANUE@arbeitsagentur.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, giropay

Bankverbindung

BA-Service-Haus

Empfänger: BA-Service-Haus

IBAN: DE50 7600 0000 0076 0016 17

BIC: MARKDEF1760

Bankinstitut: Bundesbank

Formulare

Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach §1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Es handelt sich um ein barrierefreies, ausfüllbares PDF.

Weitere Informationen

Zuständig für: 

  • Hessen, Nordrhein-Westfalen
  • Bulgarien, Irland, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, alle Nicht-EU/EWR-Staaten

Version

Technisch geändert am 19.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen weniger als 50 Personen.
  • Sie wollen durch die Arbeitnehmerüberlassung Kurzarbeit und Entlassungen verhindern.
  • Die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die überlassen werden sollen, werden nicht zum Zweck der Überlassung als Leiharbeitskraft eingestellt und beschäftigt.
  • Die Überlassung ist mit den betroffenen Beschäftigten vereinbart.
  • Der Arbeitsvertrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bestehen während der Überlassung fort.
  • Die Überlassung dauert höchstens 12 Monate.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

Die Überlassung von Arbeitskräften müssen Sie der Agentur für Arbeit vorher schriftlich oder online im eService der Bundesagentur für Arbeit melden:

Online-Antragstellung:

  • Laden Sie das Formular "Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG" von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter. Die Dokumente sind barrierefrei und mittels PC ausfüllbar.
  • Speichern Sie das Dokument / die Dokumente ab.
  • Füllen Sie das Formular aus. Folgende Angaben müssen Sie in der Anzeige machen:
    • Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung, Tag und Geburtsort der Leiharbeitskraft,
    • Art, der von Leiharbeitskräften zu leistenden Tätigkeiten und etwaige Pflicht zur auswärtigen Leistung,
    • Beginn und Dauer der Überlassung,
    • Firma und Anschrift des Entleihers.
  • Sie benötigen keine eingescannte Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Laden Sie die ausgefüllten Formulare über den Upload-Service hoch. Machen Sie das Gleiche mit den weiteren Unterlagen. Über den Upload-Service können Sie auch Unterlagen nachreichen.
  • Vor Absendung der Anzeige müssen Sie sich mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.
  • Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihre Anzeige.
  • Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren.

Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.

  • Wenn Sie die Anzeige erfolgreich online einreichen und sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel identifiziert haben, ist es nicht notwendig, die Unterlagen zusätzlich noch per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden.

Antragstellung per Post

  • Als Alternative zur Online-Antragstellung können Sie die Anzeige per Post an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Es besteht ein Schriftformerfordernis, das heißt die Anzeige muss eigenhändig von einer vertretungsberechtigen Person unterschrieben werden.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Anlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie dem Formular entnehmen. Dort finden Sie auch die Postadressen der zuständigen Dienststellen, an die Sie das Formular schicken müssen.
  • Sie werden per Post aufgefordert, eine Gebühr zu zahlen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

0 bis 3 Monate

Kosten

Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.: Gebühr 64.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.05.2023

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Kurzarbeit, Anzeigepflicht, Arbeitnehmerüberlassung, Mitarbeiterüberlassung, Entlassung, Überlassung, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeit, Kollegenhilfe, Verleiher, Entleiher, AÜG, Zeitarbeit, Befreiung von der Erlaubnispflicht, Personalüberlassung, Arbeitskräfteüberlassung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English