Übergangsgeld für Menschen mit Behinderungen beantragen
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Beschreibung
Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.
Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise
- ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
- ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.
Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.
Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.
Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
- Eheschließung
- Geburt eines Kindes
- Wohnungswechsel
- Wahrnehmung eines Gerichtstermins.
Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.
Online-Dienst
Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Übergangsgeld beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:
- Sie haben eine Behinderung und benötigen deshalb eine besondere Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
- Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
- Berufsausbildung,
- Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
- individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der "Unterstützten Beschäftigung",
- Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter oder
- berufliche Weiterbildung.
- Für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (Vorbeschäftigungszeit) trifft auf Sie eine der folgenden Voraussetzungen zu:
- Sie waren mindestens 12 Monate sozialversichert.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III und dieses aktuell beantragt.
- Ihnen steht Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu.
Es gibt folgende Ausnahmen:
- Sind Sie ein Berufsrückkehrer oder eine Berufsrückkehrerin mit Behinderungen, entfällt für Sie die Eingrenzung der Vorbeschäftigungszeit auf 3 Jahre.
- Die Bedingungen der Vorbeschäftigungszeit können ganz entfallen, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Maßnahmebeginn
- einen Ausbildungsabschluss an einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung erworben haben und diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht oder
- ein Prüfungszeugnis erlangt haben, das dem Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Verfahrensablauf
Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:
- Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
- In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeiten für Ihre berufliche Eingliederung. Ihre Beraterin/Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Voraussetzungen und legt die erforderlichen Maßnahmen sowie Leistungen fest.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
- Sie bekommen dann einen Bescheid.
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)
Bearbeitungsdauer
0 bis 2 Monate (Bei Abgabe des Fragebogens für Übergangsgeld und Teilnahmekosten vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme; nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat)
Kosten
Keine
Weitere Informationen
- Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt 12: Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsgeld (§§ 66-72 SGB IX)
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsgeld (§§ 118 - 121 SGB III)
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.09.2022
Stichwörter
Inklusion, Behinderung, Geldleistung, Teilhabe, Reha, Berufsrückkehr, berufliche Eingliederung, Lebensunterhalt, Berufliche Rehabilitation, Menschen mit Behinderungen