• Weilheim an der Teck (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg)
Freie Förderung SGB II Bewilligung

Freie Förderung SGB II beantragen

Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.

Beschreibung

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

Online-Dienst

Freie Förderung SGB II beantragen: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit

ID: B100019_104081698

Beschreibung

Über den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555500

Version

Technisch geändert am 19.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

  • Sie hierfür einen Antrag stellen.
  • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
  • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
  • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
  • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
    • kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
    • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

Verfahrensablauf

  • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
  • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
  • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.: Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Arbeitslosigkeit, Eingliederung, SGB II, Förderung, Arbeitsmarkt, Freie Förderung, Bürgergeld, Langzeitarbeitslosigkeit, Hartz IV

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English