Freie Förderung SGB II beantragen
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Beschreibung
Mit den Förderleistungen des SGB III und SGB II stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.
Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.
Online-Dienst
Freie Förderung SGB II beantragen: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 911 179-0
Fax: +49 911 179-2123
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Internet
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn
- Sie hierfür einen Antrag stellen
- Sie erwerbsfähige Leistungsberechtige oder Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind
- die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB III oder SGB II) alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
- die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
- für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken oder Rentenversicherung) zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
- kommunalen Eingliederungsleistungen (zum Beispiel Kinderbetreuung, Schuldnerberatung)
- Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung
Rechtsgrundlage(n)
- § 16f Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
- Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
- Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
- Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Broschüre "Was? Wieviel? Wer?" der Bundesagentur für ArbeitKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für ArbeitKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des BundesarbeitsministeriumsKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.08.2022
Stichwörter
Förderung, Hartz IV, Arbeitslosigkeit, Freie Förderung, Eingliederung, Arbeitslosengeld II, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, SGB II