• Achstetten (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg)
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung

Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen

Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.

Beschreibung

Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.

Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.

Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten 2 Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt

  • im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
  • im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).

Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.

Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.

Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.

Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.

Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Online-Dienst

Online-Antrag zur Förderung von Langzeitarbeitslosen: Unterstützung zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen beantragen

ID: B100019_104102304

Beschreibung

Den Förderantrag können Sie online stellen. Das Jobcenter stellt Ihnen den Online-Antrag in der Profilübersicht Ihres Benutzerkontos bereit. Ihnen wird zur Antragstellung ein PDF zur Verfügung gestellt, dass Sie ausfüllen und hochladen können. Des Weiteren können Sie erforderliche Dokumente (zum Beispiel den Arbeitsvertrag) hochladen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555520

Version

Technisch geändert am 02.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Arbeitsvertrag

Voraussetzungen

  • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
    • zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
    • seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
    • trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
  • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
  • Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
    • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
    • Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
  • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
  • Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.

Fristen

Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Keine Angaben

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Teilhabechancengesetz, Arbeitsagentur, Arbeitslosigkeit, Bürgergeld, Weiterbildung, Beschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit, Eingliederung, Arbeitgeberzuschuss, Coaching, Jobcenter, Teilhabe, Arbeitsmarkt, Lohnkosten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English