Erstattung von Beitragsaufwendungen Auszahlung
    99007024079000

    Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die für die Zeit der Durchführung einer Reha-Maßnahme abgeführt wurden

    Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.

    Beschreibung

    Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträger, soweit kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.

    Soweit die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst dazu verpflichtet ist, müssen Sie als Maßnahmeträger für alle Teilnehmenden die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen und während der Maßnahme die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Konkret geht es dabei um die Beiträge zur

    • Krankenversicherung,
    • Rentenversicherung,
    • gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung und
    • Pflegeversicherung.

    Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, je nach Leistungsverantwortung.

    Sie bekommen das Geld während der gesamten Zeit, in der die Maßnahme läuft, monatlich nachträglich überwiesen, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.

    Wie hoch die Erstattungsbeiträge sein können, hängt davon ab, um welche Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben es sich handelt und welche persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmenden erfüllt werden. Zur Orientierung können Sie die "Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation" heranziehen, die die Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt hat.

    Online-Dienste

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeträge erstattet bekommen

    ID: B100019_111359833

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Online-Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

    ID: B100019_105677917

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Dienststelle, die die Reha-Maßnahme bewilligt, ist die für Sie zuständige Dienststelle.

    Zuständigkeit

    Die Dienststelle, die die Reha-Maßnahme bewilligt, ist die für Sie zuständige Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Formulare

    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB II
    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB III

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB II
    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB III

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB II
    Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach SGB III

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen

    Voraussetzungen

    • Damit Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen können, müssen Sie
      • rechtlich dazu verpflichtet sein, die Meldung zur Sozialversicherung vorzunehmen und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen,
      • die Meldung zur Sozialversicherung vorgenommen haben
      • die Beiträge entrichtet haben und
      • einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt haben.

    Darüber hinaus können die Sozialversicherungsbeiträge nur für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt werden, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten eine Mitteilung, sofern Sie für die Zahlung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind. Dies kann elektronisch, zum Beispiel über die Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW), oder über ein personenbezogenes Informationsschreiben erfolgen.

    Damit Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden können, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Nutzen Sie die Möglichkeit, den "Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen" über Ihren Arbeitgeberaccount online einzureichen.
    • Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit steht auch weiterhin eine Downloadmöglichkeit zur Verfügung, jedoch sollte diese Option nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Beachten Sie dabei die Werte aus der Tabelle der Erstattungsbeiträge.
    • Senden Sie den Antrag
      • online über Ihren Arbeitgeberaccount oder
      • postalisch an die zuständige Agentur für Arbeit ein
      • beziehungsweise übersenden Sie den Antrag online.
    • Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

    Fristen

    Es gilt die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren.

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.10.2025

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Stichwörter

    Teilhabe, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Behinderung, Krankenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English