Berufseinstiegsbegleitung Angebot

    Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler

    Wenn Ihre allgemeinbildende Schule die Berufseinstiegsbegleitung anbietet und Sie Probleme haben, Ihren Schulabschluss zu erreichen oder eine Berufsausbildung zu finden, können Sie an einer Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen.

    Beschreibung

    Bei einer Berufseinstiegsbegleitung begleitet Sie eine Expertin oder ein Experte auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss bis hin zum Start Ihrer Ausbildung.

    Die Expertin oder der Experte ist die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die oder der bei einem Bildungsdienstleister beschäftigt ist. Sie oder er kann Sie unterstützen bei

    • Ihrer Vorbereitung auf Prüfungen:
      • gemeinsame Ziele stecken
      • eventuell Nachhilfeunterricht organisieren
    • der Berufsorientierung und Berufswahl:
      • Stärken und Schwächen analysieren
      • Interessen thematisieren und besprechen
      • dem Besuch von berufsorientierenden Praktika oder Veranstaltungen
    • der Suche nach einer Ausbildungsstelle:
      • Angebote finden
      • Bewerbungen schreiben
      • Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führen
    • dem Start in Ihr Ausbildungsleben:
      • Entwicklung im Betrieb fördern
      • mögliche Krisen entschärfen
    • der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit
    • der Motivation für Ihre Aufgaben.

    Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet spätestens ein halbes Jahr, nachdem Sie eine Berufsausbildung angefangen haben. Falls es mit der Berufsausbildung nicht direkt klappt, endet Ihre Berufseinstiegsbegleitung spätestens 24 Monate, nachdem Sie die allgemeinbildende Schule beendet haben.

    Online-Dienst

    Berufseinstiegsbegleitung: Upload-Service

    ID: B100019_104065520

    Beschreibung

    Sie können die Einverständniserklärung online übermitteln, indem Sie sie mit dem Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit hochladen. Auch Nachweise (zum Beispiel Schulzeugnisse) können Sie hochladen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die für das Erstgespräch erforderlichen Unterlagen werden Ihnen von Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer oder von den Schulsozialarbeiterinnen oder den Schulsozialarbeitern oder von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit mitgeteilt beziehungsweise ausgehändigt.

    Dazu gehören zum Beispiel 

    • ein Lebenslauf,
    • Schulzeugnisse und
    • die von Ihnen und den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten für das Auswahlverfahren und zur Teilnahme an einer Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung.

    Wenn Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen können, müssen Sie einen Anmelde- und Teilnehmerfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen gibt Ihnen Ihre Berufseinstiegsbegleiterin oder Ihr Berufseinstiegsbegleiter.

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: ja
    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule, die eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet, und erfüllen folgende Bedingungen:

    • Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Schulabschluss erreichen oder
    • Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Übergang in eine Berufsausbildung schaffen und
    • Sie befinden sich in der Regel im vorletzten Schuljahr und
    • Sie und Ihre Eltern stimmen der Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Fragen Sie Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer, ob Ihre Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Oder fragen Sie vorzugsweise persönlich bei Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit nach.

    Dort können Sie auch mitteilen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen möchten.

    Auch Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer können Sie auf dieses Angebot aufmerksam machen.

    • Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einwilligen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen wollen und dafür auch einem Datenaustausch zwischen Schule und Agentur für Arbeit zustimmen. Hierzu müssen Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der notwendigen Daten unterzeichnen. Dabei geht es um einen Informationstausch zu:
      • Ihren Schulnoten,
      • Ihren Kenntnissen in den Schulfächern,
      • Ihrem Lern- und Arbeitsverhalten und gegebenenfalls
      • Ihren Ergebnissen aus der Potenzialanalyse.
    • In einem Gespräch zwischen Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, der für Sie zuständigen Berufsberaterin oder dem für Sie zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung erfüllen.
    • Die Gesprächsteilnehmenden klären, ob und was durch die Berufseinstiegsbegleitung konkret gefördert werden soll und was genau erreicht werden kann (gemeinsame Ziele stecken).
    • Wird in dem Gespräch festgestellt, dass Sie durch die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden können, müssen Sie einen Anmelde und Teilnehmerfragebogen ausfüllen.
    • Die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

    Fristen

    Grundsätzlich beginnt die Berufseinstiegsbegleitung in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule, sofern sie eine Berufseinstiegsbegleitung auch anbietet.

    Ein späterer Einstieg ist im Einzelfall für Sie möglich, wenn entsprechende Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung verfügbar sind und die Begleitung noch erfolgversprechend zur Unterstützung der Integration in eine Berufsausbildung erscheint.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Von der Terminfindung für das Erst- beziehungsweise Aufnahmegespräch bis zum Start der Berufseinstiegsbegleitung kann das Verfahren bis zu 3 Monaten dauern.)

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    8. Klasse, Schulabgang, Berufseinstieg, Unterstützung, Berufswahl, versetzungsgefährdet, Berufsberatung, Nachhilfe, BerEb, Berufsorientierung, Schule abbrechen, Schulabschluss, Realschule Job, Ausbildungsunterstützung, Jobwahl, Berufsausbildung, Ausbildungsplatzsuche, Schlechte Noten, Berufseinstiegsbegleiter, Hauptschule, Jobperspektiven, Ausbildungsplatz, Förderschule, Bewerbungstraining, Versagensangst, 9. Klasse, Persönlichkeitsentwicklung, Bildungsträger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English