Einstiegsqualifizierung Bewilligung SGB III

    Zuschuss der Agentur für Arbeit zur Praktikumsvergütung für junge Menschen beantragen, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet werden sollen

    Wenn Sie junge Menschen über ein bezahltes Praktikum an eine Berufsausbildung in Ihrem Betrieb heranführen möchten, können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. 

    Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

    Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.
    Förderungsfähig sind:

    • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
    • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderlichen Ausbildungsreife verfügen, und
    • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende

    Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.

    Online-Dienst

    Einstiegsqualifizierung (EQ)

    ID: B100019_105136991

    Beschreibung

    Der eService "Einstiegsqualifizierung" bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge sowie weitere Dokumente und Nachweise zur Einstiegsqualifizierung online bequem und sicher zu übermitteln. Benötigte Formulare werden hierbei als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung zwischen dem Betrieb und dem jungen Menschen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Das Praktikum muss:
      • zwischen 6 und 12 Monate dauern.
      • vergütet und sozialversichert sein.
    • Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch die Agentur für Arbeit geprüft werden.
    • Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
    • Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden. 
    • Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:

    • Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien für die Teilnehmenden fest und melden Sie das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre Agentur für Arbeit. 
    • Sie erhalten dann eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.
    • Falls Ihre angehenden Praktikanten noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bitten Sie diese, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Nur so kann die Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis geprüft werden. 
    • Gehört die Bewerberin oder der Bewerber zum förderfähigen Personenkreis, schließen Sie mit ihr oder ihm einen EQ-Vertrag ab. Den Mustervertrag können Sie sich herunterladen oder bei Ihrer Kammer erfragen.
    • Stellen Sie bei der Agentur für Arbeit vor Praktikumsbeginn den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei.
      • Wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit für die eServices angemeldet haben, können Sie alle Anträge und Nachweise auch online mit dem Jobcenter austauschen.
    • Anschließend melden Sie die Praktikantin oder den Praktikanten bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
    • Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Bescheid darüber, ob der Zuschuss gewährt wird.
      • Wenn Sie in Ihrem Online-Konto einer elektronischen Übermittlung des Bescheides zugestimmt haben, wird Ihnen der Bescheid in Ihrer Bescheidablage online zur Verfügung gestellt.
    • Wenn Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber berufsschulpflichtig ist, müssen Sie sie oder ihn noch vor dem Praktikumsantritt in der Berufsschule und am besten in der entsprechenden Fachklasse anmelden.
    • Sofern Ihre Praktikantin oder Ihr Praktikant Unterstützung bei der Einstiegsqualifizierung benötigt, soll sie oder er sich hierzu mit der Agentur für Arbeit abstimmen und bei Bedarf diese Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung beantragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht. 

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung, Unternehmen, Förderung, psychische Probleme, Betriebliche Berufsvorbereitung, Lernschwierigkeiten, Arbeitgeber, Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildungssuchende, Berufsvorbereitung, EQ, Lernbeeinträchtigung, Soziale Probleme, Zuschuss, Betrieb, Berufsausbildung, Persönliche Probleme, Betriebliche Einstiegsqualifizierung, Ausbildung, Praktikum, Praktikumszuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English