• Niedert (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Meldung zur Sozialversicherung für Beschäftigte Abmeldung

Beschäftigte bei der Sozialversicherung abmelden

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, müssen Sie das Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherung melden.

Beschreibung

Wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Mitarbeitenden endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.

Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten für alle Beschäftigten gleich. Für Minijobs in Privathaushalten müssen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.

Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, übermitteln Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.

Online-Dienst

SV-Meldeportal

ID: B100019_113565840

Beschreibung

Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

Öffnungszeiten

Service-Telefon Montag 00:00 bis 24:00 Uhr Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr Freitag 00:00 bis 24:00 Uhr Sonnabend 00:00 bis 24:00 Uhr Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 201 384-979797

Telefon Festnetz: +49 355 2902-70799

E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de

Internet

Weitere Informationen

Zuständig für Privathaushalte, die Personen für Tätigkeiten im Haushalt ausschließlich geringfügig beschäftigen

Version

Technisch geändert am 29.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Internet

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch geändert am 29.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Einspruch: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie die Meldepflicht nicht eingehalten haben, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Abmeldung selbst erstellen oder durch Ihre externe Dienstleistungsstelle wie zum Beispiel eine Steuerberatung, ein Lohnbüro oder ein Servicerechenzentrum erstellen lassen.

  • Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung aus diesem Programm mit dem Meldegrund "30", Ende der Beschäftigung, abgeben. 
  • Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel dem "SV-Meldeportal" abgeben.
  • Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Gehen Sie auf die Website des SV-Meldeportals.
    • Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben, registrieren Sie sich erstmalig.
    • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten, Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat und Ihrer Betriebsnummer an.
    • Unter "Formulare" wählen Sie die Kachel "SV-Meldung" und dort das Formular "Abmeldung" aus. Wählen Sie das Element "30 Ende der Beschäftigung". 
    • Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
    • Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem dortigen Postfach.
    • Speichern Sie die Meldung elektronisch oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.

Fristen

Sie müssen Ihre Beschäftigten mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses von der Sozialversicherung abmelden.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Annahme und Verarbeitung Ihrer Daten dauert ungefähr 15 Minuten.

Kosten

Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen Nutzungsgebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Wenn Sie Beschäftigte nicht abmelden, beziehungsweise nicht richtig oder nicht rechtzeitig abmelden, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR rechnen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.05.2024

Version

Technisch geändert am 28.06.2024

Stichwörter

SV-Meldeportal, Arbeitgeberpflichten, Sozialversicherung abmelden, Aushilfe abmelden, Arbeitgebermeldeverfahren, Melde- und Beitragsnachweisverfahren, Arbeitnehmer abmelden, Beschäftigung abmelden, Arbeitnehmerin abmelden, Abmeldung, SV-Meldeportal für Arbeitgeber, geringfügige Beschäftigung abmelden, Minijob abmelden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English